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Lohnsteuerbescheinigung 2025 · Zeile 23

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 23: Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung

Dein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (23a) oder zum Versorgungswerk (23b). Er ist als Altersvorsorge bis zum Höchstbetrag voll abziehbar. Eintrag: Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 4.

So steht es auf der Bescheinigung

23. Arbeitnehmeranteil a) zur gesetzlichen Rentenversicherung

23. Arbeitnehmeranteil b) an berufsständische Versorgungseinrichtungen

Wo trage ich das ein?

Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.

Gut zu wissen

  • Höchstbetrag 2025: 29.344 €, bei Zusammenveranlagung 58.688 €, zusammen mit dem Arbeitgeberanteil aus Nr. 22.
  • Beiträge, die auf steuerfreien Lohn entfallen, sind herausgerechnet. Nr. 23 kann deshalb niedriger sein als auf deiner Gehaltsabrechnung.
  • Zahlst du selbst an dein Versorgungswerk, bleibt 23b leer. Deine Beiträge abzüglich Zuschuss gehören dann in Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Beiträge aus Zeile 4 dürfen nicht zusätzlich in Zeile 5 stehen.
  • Bei Minijobs mit Rentenversicherungspflicht und individueller Besteuerung steht hier dein Arbeitnehmerbeitrag.

Häufige Fragen

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 23: Wo trage ich den Rentenversicherungsbeitrag ein?

In der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 4. Das gilt für 23a und 23b. Der Arbeitgeberanteil aus Nr. 22 gehört in Zeile 9.

Warum ist Nr. 23 niedriger als auf meiner Gehaltsabrechnung?

Beiträge, die auf steuerfreien Arbeitslohn entfallen, sind in Nr. 23 nicht enthalten, z. B. bei steuerfreiem Auslandslohn oder steuerfreien Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung. Das ist so vorgesehen.

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