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Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 · Zeile 27

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 27: Kürzung der Verpflegungspauschale bei gestellten Mahlzeiten

Trage hier den Betrag ein, um den sich deine Verpflegungspauschalen kürzen, weil du vom Arbeitgeber Mahlzeiten erhalten hast. Eigene Zuzahlungen rechnest du dagegen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen)Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland544 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 27?

Die Zeile betrifft nur die doppelte Haushaltsführung im Inland. Sie gehört zum Block der Verpflegungsmehraufwendungen.

Hast du während der Abwesenheit vom eigenen Hausstand Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung erhalten, wird die Verpflegungspauschale gekürzt. Diesen Kürzungsbetrag trägst du hier ein.

Eigene Zuzahlungen für diese Mahlzeiten rechnest du gegen den Kürzungsbetrag. Der Betrag wird ohne Cent eingetragen.

So füllst du die Zeile aus

Der Kürzungsbetrag hängt davon ab, wie viele Mahlzeiten gestellt wurden. Die Anzahl der Abwesenheitstage und An- und Abreisetage gibst du in den Zeilen 25 und 26 an.

Ohne diese Angaben darfst du keinen Kürzungsbetrag eintragen. Der Kürzungsbetrag darf außerdem nicht höher sein als die Pauschbeträge, die sich aus deinen Abwesenheitstagen und An- und Abreisetagen ergeben.

Verpflegungsmehraufwendungen kannst du nur für die ersten drei Monate nach Bezug der Unterkunft am Beschäftigungsort ansetzen.

Für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland ist diese Zeile nicht gedacht. Dort berücksichtigst du den Kürzungsbetrag direkt bei der gesonderten Ermittlung der Verpflegungsaufwendungen im Ausland.

  • Zeile 25: Anzahl der An- und Abreisetage (Inland)
  • Zeile 26: Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden (Inland)
  • Zeilen 28 bis 31: gelten nur für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist ein Kürzungsbetrag, obwohl keine Abwesenheitstage oder An- und Abreisetage angegeben wurden. ELSTER weist das als Fehler zurück.

Ein weiterer Fehler ist ein Kürzungsbetrag, der höher ist als die abziehbaren Verpflegungspauschalen. Auch das bemängelt ELSTER.

Trage den Kürzungsbetrag nicht hier ein, wenn der doppelte Haushalt im Ausland liegt. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200094Es liegen Eintragungen zu den Pauschbeträgen für Mehraufwand für Verpflegung im Inland vor, jedoch wurde gleichzeitig angegeben, dass der doppelte Haushalt im Ausland liegt (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200086Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Inland wurde ein Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung angegeben, jedoch wurden keine Angaben zur Anzahl der Abwesenheitstage oder An- und Abreisetage getätigt (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200087Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Inland übersteigt der Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung die abziehbaren Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung, die sich aufgrund der Angaben zu den Abwesenheitstagen und An- und Abreisetagen ergeben (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200095Neben dem Kürzungsbetrag für Mahlzeitengestellung liegen Eintragungen zu den Pauschbeträgen für Mehraufwendungen für Verpflegung zu einer doppelten Haushaltsführung im Ausland vor. Der Kürzungsbetrag für die Mahlzeitengestellung bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland ist direkt bei der gesonderten Ermittlung der Aufwendungen für die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland zu berücksichtigen. Die Erklärungsmöglichkeit für die Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung bezieht sich ausschließlich auf inländische Verpflegungsmehraufwendungen (doppelte Haushaltsführung).

Zeile 27 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202527
2020–2022113
2016–201983

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 27 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein?

Den Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland. Eigene Zuzahlungen für die Mahlzeiten rechnest du dagegen.

Wo finde ich den Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung in früheren Jahren?

In den Jahren 2023 bis 2025 war es Zeile 27, von 2020 bis 2022 Zeile 113 und von 2016 bis 2019 Zeile 83.

Darf ich den Kürzungsbetrag auch bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland hier eintragen?

Nein. Diese Zeile gilt nur für inländische Verpflegungsmehraufwendungen. Im Ausland berücksichtigst du den Kürzungsbetrag direkt bei der gesonderten Ermittlung der Verpflegungsaufwendungen.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick

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