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Lohnsteuerbescheinigung 2025 · Zeile 1

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 1: Bescheinigungszeitraum

Der Zeitraum 2025, für den dein Arbeitgeber Lohn bescheinigt, meist die Dauer deiner Beschäftigung im Jahr. Du trägst ihn nicht in die Steuererklärung ein.

So steht es auf der Bescheinigung

1. Bescheinigungszeitraum vom - bis

Beispiel: Jobwechsel im Sommer

Du warst bis Juni bei einem Arbeitgeber und ab Juli bei einem anderen. Dann hast du zwei Bescheinigungen: eine für Januar bis Juni und eine für Juli bis Dezember.

In der Anlage N gibst du jeweils die Summe beider Bescheinigungen an, zum Beispiel beim Bruttoarbeitslohn und bei der Lohnsteuer.

Gut zu wissen

  • Hast du 2025 den Arbeitgeber gewechselt, bekommst du von jedem eine eigene Bescheinigung. Die Beträge addierst du in der Anlage N.
  • Bescheinigungen mit Steuerklasse VI kommen in der Anlage N in eine eigene Spalte.
  • Hattest du zwei Jobs gleichzeitig, einen davon mit Steuerklasse VI, musst du eine Steuererklärung abgeben.
  • Zahlt dir ein früherer Arbeitgeber nach deinem Ausscheiden noch eine Einmalzahlung, bekommst du dafür eine weitere Bescheinigung. Als Zeitraum steht dort nur der Monat der Auszahlung.
  • Wird laufender Lohn nach deinem Ausscheiden im selben Jahr nachgezahlt, korrigiert der Arbeitgeber die bisherige Bescheinigung.

Häufige Fragen

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 1: Muss ich den Zeitraum eintragen?

Nein. Der Bescheinigungszeitraum wird nicht in die Steuererklärung übernommen. Er zeigt nur, für welche Monate 2025 dein Arbeitgeber Lohn bescheinigt hat.

Warum steht bei Nr. 1 nur ein einzelner Monat?

Dann hat dir ein früherer Arbeitgeber nach deinem Ausscheiden noch eine Einmalzahlung geleistet, z. B. einen Bonus. Dafür gibt es eine eigene Bescheinigung, und als Zeitraum steht nur der Monat der Auszahlung.

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