Lohnsteuerbescheinigung Zeile 29: Bemessungsgrundlage Versorgungsfreibetrag
So steht es auf der Bescheinigung
29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8.
Wo trage ich das ein?
- Anlage N, Zeile 12
Betrag laut Nr. 29, zusammen mit Nr. 8 und Nr. 30; in der Regel vorausgefüllt.
Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.
Gut zu wissen
Der Wert gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit. Regelmäßige Erhöhungen deiner Versorgung ändern ihn nicht. Neu berechnet wird er nur, wenn sich der Bezug durch Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregeln ändert. Nr. 8, 29 und 30 gibst du immer gemeinsam an. Mehrere Versorgungsbezüge mit Beginn im selben Jahr dürfen in einem Betrag zusammengefasst sein.