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Lohnsteuerbescheinigung 2025 · Zeile 29

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 29: Bemessungsgrundlage Versorgungsfreibetrag

Grundlage für deinen Versorgungsfreibetrag: das Zwölffache des ersten vollen Monatsbezugs plus voraussichtliche Sonderzahlungen im ersten Jahr. Eintrag: Anlage N, Zeile 12.

So steht es auf der Bescheinigung

29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8.

Wo trage ich das ein?

  • Anlage N, Zeile 12Betrag laut Nr. 29, zusammen mit Nr. 8 und Nr. 30; in der Regel vorausgefüllt.

Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.

Gut zu wissen

  • Der Wert gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit. Regelmäßige Erhöhungen deiner Versorgung ändern ihn nicht.
  • Neu berechnet wird er nur, wenn sich der Bezug durch Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregeln ändert.
  • Nr. 8, 29 und 30 gibst du immer gemeinsam an.
  • Mehrere Versorgungsbezüge mit Beginn im selben Jahr dürfen in einem Betrag zusammengefasst sein.

Häufige Fragen

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 29: Wo trage ich das ein?

In der Anlage N in Zeile 12. Dazu gehören Nr. 8 in Zeile 11 und Nr. 30 in Zeile 13. Die Werte sind in der Regel vorausgefüllt.

Warum ändert sich die Bemessungsgrundlage nicht, obwohl meine Pension gestiegen ist?

Sie wird zu Beginn der Versorgung festgelegt und gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit. Regelmäßige Anpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung.

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