Lohnsteuerbescheinigung Zeile 24: Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung
So steht es auf der Bescheinigung
24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse a) zur gesetzlichen Krankenversicherung
24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse b) zur privaten Krankenversicherung
24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse c) zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Wo trage ich das ein?
- Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 34
Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung laut 24a. - Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 35
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung laut 24b. - Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 36
Zuschuss zur Pflegeversicherung laut 24c.
Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.
Firmenzahler, Selbstzahler, privat versichert
Firmenzahler: Dein Arbeitgeber überweist den Beitrag an die Krankenkasse. Nr. 25 und 26 zeigen den Gesamtbeitrag, Nr. 24 den Zuschuss. Selbstzahler: Du überweist selbst. Nr. 25 und 26 bleiben leer, die Krankenkasse meldet deine Beiträge. Nr. 24 zeigt trotzdem den vollen Zuschuss. Privat versichert: Der Zuschuss steht in 24b und 24c, die Beiträge meldet dein Versicherer.
Gut zu wissen
Die Zuschüsse zur Krankenversicherung (24a oder 24b) und zur Pflegeversicherung (24c) gibst du immer gemeinsam an. Gibst du Zuschüsse an, beantworte die Frage in Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand mit Ja. Deine privaten Beiträge stehen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung. Dein Versicherer meldet sie an das Finanzamt (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 23 und 24). Auch Zuschüsse zu ausländischen Versicherungen werden hier bescheinigt.