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Anlage SO 2025 · Zeile 49

Anlage SO Zeile 49: Anschaffungskosten von Kryptowerten

Hier trägst du ein, was du für den Kauf oder Erwerb des Kryptowerts aufgewendet hast. Der Betrag ergibt sich aus deinen Kaufbelegen oder Abrechnungen der Handelsplattform.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anschaffungskosten oder an deren Stelle tretender Wert (z. B. Teilwert, gemeiner Wert)– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 49?

In Zeile 49 trägst du die Anschaffungskosten des veräußerten Kryptowerts ein. Das sind die Aufwendungen, die dir beim Erwerb entstanden sind.

Hast du den Kryptowert nicht gekauft, tritt in bestimmten Fällen ein anderer Wert an die Stelle der Anschaffungskosten, zum Beispiel der gemeine Wert bei einem Tausch oder der Teilwert bei einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen. Fehlende Kaufbelege berechtigen dagegen nicht dazu, einen anderen Wert anzusetzen.

Die Zeile gehört zum Abschnitt der privaten Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten. Sie ergänzt den Veräußerungspreis aus Zeile 48 und die Werbungskosten aus Zeile 50.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Angabe bezieht sich auf den einzelnen Veräußerungsvorgang, den du in den Zeilen 46 bis 51 beschreibst.

Die Anschaffungskosten und der Veräußerungspreis müssen zusammen mit den Werbungskosten den Gewinn oder Verlust ergeben, den du in Zeile 51 einträgst. ELSTER prüft diese Rechnung.

Wenn du Veräußerungspreis, Anschaffungskosten oder Werbungskosten angibst, musst du auch den Gewinn oder Verlust in Zeile 51 angeben.

  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen.
  • Nur den Wert für den in Zeile 46 bezeichneten Kryptowert ansetzen.
  • Bei Erwerb durch Tausch den Wert ansetzen, der an die Stelle des Kaufpreises tritt.
  • Zeile 51 nicht leer lassen, wenn du Zeile 48, 49 oder 50 ausgefüllt hast.

Häufige Fehler

Oft wird der Gewinn oder Verlust in Zeile 51 nicht eingetragen, obwohl Veräußerungspreis, Anschaffungskosten oder Werbungskosten angegeben sind. ELSTER meldet das als Fehler.

Ein weiterer Fehler ist ein Gewinn oder Verlust, der nicht zu den Einzelbeträgen in den Zeilen 48 bis 50 passt. Prüfe deine Beträge deshalb noch einmal nach.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101300060Der angegebene Gewinn / Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein.
  • FehlerPrüfregel 101300059Es wurden Veräußerungspreis, Anschaffungskosten und / oder Werbungskosten bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten angegeben, der sich ergebende Gewinn / Verlust wurde jedoch nicht angegeben.

Zeile 49 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202549
2023–202445

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage SO Zeile 49 ein?

Die Anschaffungskosten des veräußerten Kryptowerts. Das ist der Betrag, den du beim Erwerb aufgewendet hast, oder der Wert, der an die Stelle des Kaufpreises tritt.

Muss ich Zeile 51 ausfüllen, wenn ich Zeile 49 ausfülle?

Ja. Sobald du Veräußerungspreis, Anschaffungskosten oder Werbungskosten angibst, musst du auch den Gewinn oder Verlust in Zeile 51 eintragen.

In welcher Zeile standen die Anschaffungskosten in früheren Jahren?

In den Jahren 2023 und 2024 war das Zeile 45. Ab 2025 ist es Zeile 49.

Alle Zeilen der Anlage SO 2025 im Überblick

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