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Anlage SO 2025 · Zeile 20

Anlage SO Zeile 20: Einkünfte aus sonstigen Leistungen

Hier trägst du das Ergebnis aus Einnahmen minus Werbungskosten ein. Den Wert berechnest du aus den Zeilen 18 und 19.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Einkünfte– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 20?

Zeile 20 enthält die Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG. Das sind Einnahmen, die zu keiner anderen Einkunftsart gehören, zum Beispiel Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen oder aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Dazu gehören auch Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten (z. B. Mining oder passives Staking), sofern sie keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen sind.

Der Betrag ergibt sich aus der Summe der Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Die Einnahmen stehen in den Zeilen 15 und 16, die Werbungskosten in Zeile 19. Die Summe der Einnahmen bildet Zeile 18.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Einnahmen in den Zeilen 15 und 16 ein. Die Werbungskosten trägst du in Zeile 19 ein. Die Einkünfte in Zeile 20 ergeben sich als Differenz.

Das Feld ist ein Betrag in Euro ohne Cent. Ein negatives Ergebnis ist möglich, wenn die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen.

  • Einnahmen: Zeilen 15 und 16
  • Werbungskosten: Zeile 19
  • Einkünfte: Zeile 20

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Einkünfte zu Einnahmen und Werbungskosten passen. Fehlt eine der Angaben, meldet das Programm einen Fehler.

Wenn du in Zeile 22 beantragst, von einem Verlustrücktrag abzusehen, darfst du in Zeile 20 keine positiven Einkünfte eintragen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 196Bei den Leistungen wurden Einkünfte erklärt, es fehlt jedoch eine Angabe zu den Einnahmen.
  • FehlerPrüfregel 198Bei den Leistungen wurden Einnahmen und / oder Werbungskosten erklärt, die Einkünfte wurden jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 101300024Der bei den sonstigen Einkünften (Leistungen) erklärte Betrag für die Einkünfte entspricht nicht den erklärten Einnahmen abzüglich der erklärten Werbungskosten zu den Einnahmen.
  • FehlerPrüfregel 101300028Bei den Sonstigen Einkünften wurde beantragt, von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG abzusehen, es wurden jedoch positive Einkünfte aus Leistungen des Veranlagungszeitraums angegeben.
  • FehlerPrüfregel 101300026Bei den Sonstigen Einkünften wurde beantragt, von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG abzusehen, es fehlt jedoch die Angabe entsprechender Einkünfte aus Leistungen des Veranlagungszeitraums.

Zeile 20 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202520
2023–202416
2019–202214
2016–201812

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage SO Zeile 20 ein?

Die Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Das ist die Summe der Einnahmen abzüglich der Werbungskosten.

Woher kommt der Betrag für Zeile 20?

Aus den Einnahmen in den Zeilen 15 und 16 und den Werbungskosten in Zeile 19.

Kann Zeile 20 negativ sein?

Ja, wenn die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen, ist der Betrag negativ.

Muss ich Einkünfte unter 256 Euro eintragen?

Nein. Liegen deine Einkünfte aus Leistungen 2025 insgesamt unter 256 Euro (Freigrenze), musst du sie in der Anlage SO nicht eintragen. Bei Zusammenveranlagung gilt die Freigrenze für jede Person.

Alle Zeilen der Anlage SO 2025 im Überblick

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