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Anlage SO 2025 · Zeile 36

Anlage SO Zeile 36: Eigennutzung des Grundstücks bis zur Veräußerung

Hier gibst du an, ob und wie lange du das Grundstück bis zum Verkauf selbst bewohnt hast. Das kann den Veräußerungsgewinn steuerfrei stellen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Nutzung des Grundstücks bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken– Ankreuzfeld (X)
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken von - bis– Zeitraum (TT.MM.JJJJ–TT.MM.JJJJ)
Umfang der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken in m²– Zahl ohne Nachkommastellen

Was gehört in Zeile 36?

In Zeile 36 machst du Angaben zur Nutzung des Grundstücks zu eigenen Wohnzwecken bis zur Veräußerung. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Private Veräußerungsgeschäfte“.

Du kreuzt an, wenn das Grundstück bis zum Verkauf selbst bewohnt wurde. Zusätzlich trägst du den Zeitraum der Eigennutzung und den Umfang der Nutzung in Quadratmetern ein.

Die Angaben sind nur nötig, wenn du das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist verkauft hast. Ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung musst du nicht versteuern, wenn du es zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich selbst bewohnt hast oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hast. Dann liegt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor.

So füllst du die Zeile aus

Setze ein Kreuz, wenn die Voraussetzungen für die Eigennutzung vorliegen. Trage dann den Zeitraum von–bis ein und gib die Quadratmeterzahl an.

Die drei Angaben gehören zusammen. ELSTER prüft, ob Kreuz, Zeitraum und Quadratmeter gemeinsam vorhanden sind. Fehlt eine Angabe, erscheint eine Fehlermeldung.

Die Quadratmeterzahl gibst du ohne Nachkommastellen an. Der Zeitraum wird als TT.MM.JJJJ–TT.MM.JJJJ eingetragen.

Wenn du das Grundstück nur teilweise selbst genutzt hast, etwa bei einem Haus mit vermieteten Räumen, gibst du die Eigennutzung hier und die andere Nutzung (z. B. Vermietung) in Zeile 37 an. Veräußerungspreis, Kosten und Gewinn (Zeilen 38 bis 43) erklärst du nur für den steuerpflichtigen Teil.

Häufige Fehler

Oft wird das Kreuz vergessen, obwohl Zeitraum und Quadratmeter eingetragen sind. ELSTER weist darauf hin, dass dann auch die Angabe zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken fehlt.

Ein weiterer Fehler ist, nur den Zeitraum oder nur die Quadratmeter anzugeben. Beides muss gemeinsam mit dem Kreuz ausgefüllt werden.

Wenn du Angaben zur Veräußerung eines Grundstücks machst, sind auch die Bezeichnung des Grundstücks, der Anschaffungszeitpunkt, der Veräußerungszeitpunkt und der Gewinn oder Verlust erforderlich. Fehlen diese, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 7761Bei der Nutzung des Grundstücks bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken müssen der Zeitraum und die Quadratmeter gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 7763Es wurde eine Nutzung des Grundstücks bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken angegeben. Bitte geben Sie den Zeitraum und die Quadratmeter an.
  • FehlerPrüfregel 7765Es wurde ein Zeitraum und / oder die Quadratmeter für die Nutzung des Grundstücks bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken angegeben. Bitte geben Sie auch an, dass das Grundstück bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
  • FehlerPrüfregel 101300032Es wurden Angaben zur Veräußerung eines Grundstücks / grundstücksgleichen Rechts gemacht. Es sind daher Angaben zur Bezeichnung des Grundstücks / des Rechts, dem Zeitpunkt der Anschaffung, dem Zeitpunkt der Veräußerung und dem Gewinn / Verlust erforderlich.

Zeile 36 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202536
2023–202432
2016–202233

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage SO Zeile 36 ein?

Du trägst ein, ob das Grundstück bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Dazu gehören der Nutzungszeitraum und der Umfang der Nutzung in Quadratmetern.

Wann bleibt der Verkauf meiner selbstgenutzten Immobilie steuerfrei?

Wenn du das Gebäude oder die Eigentumswohnung entweder zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich selbst bewohnt hast oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hast, musst du den Gewinn nicht versteuern. Bei der zweiten Variante ist eine Zwischenvermietung unschädlich, wenn du das Grundstück zusammenhängend am 1. Januar des Verkaufsjahres, das ganze Vorjahr über und am 31. Dezember des zweiten Vorjahres selbst bewohnt hast.

Muss ich Zeile 36 ausfüllen, wenn ich das Haus teilweise vermietet habe?

Ja, für den selbst genutzten Teil machst du die Angaben in Zeile 36. Für den vermieteten Teil gibst du die Nutzung zu anderen Zwecken in Zeile 37 an. Steuerpflichtig ist nur der nicht selbst genutzte Teil. Veräußerungspreis, Kosten und Gewinn erklärst du in den Zeilen 38 bis 43 nur dafür.

Alle Zeilen der Anlage SO 2025 im Überblick

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