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Anlage SO 2025 · Zeile 61

Anlage SO Zeile 61: Finanzamt und Steuernummer bei Beteiligung an einer Gemeinschaft

Trage hier das Finanzamt und die Steuernummer ein, die für die gesondert und einheitlich festgestellten sonstigen Einkünfte der Gemeinschaft oder Gesellschaft gelten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
FinanzamtPrivate Veräußerungsgeschäfte › Einzelangaben– Text
SteuernummerPrivate Veräußerungsgeschäfte › Einzelangaben– Steuernummer

Was gehört in Zeile 61?

Zeile 61 gehört zum Block „Anteile an gesondert und einheitlich festgestellten Einkünften“ im Abschnitt „Private Veräußerungsgeschäfte“. Du trägst hier das Finanzamt und die Steuernummer der Gemeinschaft oder Gesellschaft ein, zum Beispiel einer Grundstücksgemeinschaft.

Die Angaben stammen aus dem Feststellungsbescheid oder der Mitteilung der Gemeinschaft oder Gesellschaft. In Zeile 60 steht die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft, in Zeile 62 der Anteil am Gewinn oder Verlust.

Die Zeilen 60 bis 62 gelten für die steuerpflichtige Person, den Ehemann oder Person A. Für die Ehefrau oder Person B gibt es die Zeilen 63 bis 65.

So füllst du die Zeile aus

Trage das Finanzamt und die Steuernummer so ein, wie sie im Feststellungsbescheid stehen.

ELSTER weist dich darauf hin, wenn die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft in Zeile 60 vorhanden ist, aber Finanzamt oder Steuernummer fehlen. Umgekehrt meldet ELSTER einen Fehler, wenn Finanzamt oder Steuernummer eingetragen sind, aber die Bezeichnung in Zeile 60 fehlt.

  • Zeile 60: Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft
  • Zeile 61: Finanzamt und Steuernummer
  • Zeile 62: Anteil am Gewinn oder Verlust

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, Finanzamt und Steuernummer einzutragen, aber die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft in Zeile 60 zu vergessen. Dann meldet ELSTER einen Fehler.

Den Anteil am Gewinn oder Verlust in Zeile 62 übernimmst du aus dem Feststellungsbescheid.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 101300062Bei den Anteilen an gesondert und einheitlich festgestellten sonstigen Einkünften wurde die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage SO,,).
  • FehlerPrüfregel 101300061Bei den Anteilen an gesondert und einheitlich festgestellten sonstigen Einkünften wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch (Anlage SO,,).

Zeile 61 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202561
2023–202457

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage SO Zeile 61 ein?

Trage das Finanzamt und die Steuernummer ein, die für die gesondert und einheitlich festgestellten sonstigen Einkünfte der Gemeinschaft oder Gesellschaft gelten. Die Angaben findest du im Feststellungsbescheid oder in der Mitteilung der Gemeinschaft oder Gesellschaft.

Woher weiß ich, welches Finanzamt und welche Steuernummer ich eintragen muss?

Die Angaben stehen im Feststellungsbescheid oder in der Mitteilung der Gemeinschaft oder Gesellschaft. Übernimm sie genau so, wie sie dort stehen.

Was passiert, wenn ich Zeile 61 leer lasse?

Wenn in Zeile 60 die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft steht, weist dich ELSTER darauf hin, dass Finanzamt oder Steuernummer fehlen. Fehlt dagegen die Bezeichnung in Zeile 60, obwohl Zeile 61 ausgefüllt ist, meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage SO 2025 im Überblick

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