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Anlage SO 2025 · Zeile 50

Anlage SO Zeile 50: Werbungskosten bei Krypto-Veräußerungsgeschäften

Trage hier die Kosten ein, die dir durch den Verkauf oder Tausch von Kryptowerten entstanden sind. Sie mindern den Gewinn oder erhöhen den Verlust.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 50?

In Zeile 50 der Anlage SO trägst du die Werbungskosten ein, die im Zusammenhang mit deinem privaten Veräußerungsgeschäft mit Kryptowerten stehen. Das sind zum Beispiel Gebühren der Handelsplattform, Transaktionskosten oder Kosten für die Übertragung der Coins.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Private Veräußerungsgeschäfte“ und ergänzt die Angaben zu Veräußerungspreis (Zeile 48) und Anschaffungskosten (Zeile 49). Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

  • Nur Kosten, die direkt mit dem Verkauf oder Tausch zusammenhängen.
  • Keine Anschaffungskosten – die gehören in Zeile 49.
  • Keine Kosten für Mining, Staking oder Lending – die gehören in einen anderen Abschnitt.

So füllst du die Zeile aus

Du trägst die Werbungskosten ein, die zu dem Veräußerungsgeschäft gehören, das du in Zeile 46 bezeichnest. Zusammen mit dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten ergibt sich daraus der Gewinn oder Verlust in Zeile 51.

ELSTER prüft, ob der von dir angegebene Gewinn oder Verlust mit den Einzelbeträgen übereinstimmt. Wenn du Veräußerungspreis, Anschaffungskosten oder Werbungskosten angibst, musst du auch den Gewinn oder Verlust in Zeile 51 eintragen.

Häufige Fehler

Oft werden Anschaffungskosten und Werbungskosten verwechselt. Die Anschaffungskosten gehören in Zeile 49, die Werbungskosten in Zeile 50.

Manchmal wird der Gewinn oder Verlust nicht berechnet, obwohl Einzelbeträge eingetragen sind. Dann meldet ELSTER einen Fehler.

  • Werbungskosten nicht mit Anschaffungskosten verwechseln.
  • Nur Kosten ansetzen, die zum bezeichneten Veräußerungsgeschäft gehören.
  • Immer auch den Gewinn oder Verlust in Zeile 51 angeben.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101300060Der angegebene Gewinn / Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein.
  • FehlerPrüfregel 101300059Es wurden Veräußerungspreis, Anschaffungskosten und / oder Werbungskosten bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten angegeben, der sich ergebende Gewinn / Verlust wurde jedoch nicht angegeben.

Zeile 50 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202550
2023–202446

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage SO Zeile 50 ein?

Trage die Werbungskosten ein, die dir im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Tausch von Kryptowerten entstanden sind, zum Beispiel Gebühren der Handelsplattform.

Wo stehen die Werbungskosten bei Krypto in der Anlage SO?

In Zeile 50. In den Jahren 2023 und 2024 war das die Zeile 46.

Muss ich den Gewinn oder Verlust in Zeile 51 angeben, wenn ich Werbungskosten in Zeile 50 eintrage?

Ja. ELSTER prüft, ob der Gewinn oder Verlust mit den erklärten Einzelbeträgen übereinstimmt. Fehlt die Angabe, meldet das Programm einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage SO 2025 im Überblick

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