Anlage SO Zeile 48: Veräußerungspreis bei privaten Kryptowertgeschäften
Trage hier den Betrag ein, den du beim Verkauf oder Tausch des Kryptowerts erhalten hast. Der Wert ergibt sich aus deinen Handelsunterlagen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert (z. B. gemeiner Wert) | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 48?
Woher kommt der Betrag?
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101300060Der angegebene Gewinn / Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein.
- FehlerPrüfregel 101300059Es wurden Veräußerungspreis, Anschaffungskosten und / oder Werbungskosten bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten angegeben, der sich ergebende Gewinn / Verlust wurde jedoch nicht angegeben.
Zeile 48 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 48 |
| 2023–2024 | 44 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage SO Zeile 48 ein?
Muss ich Zeile 48 ausfüllen, wenn ich Kryptowerte verkauft habe?
Was passiert, wenn ich den Veräußerungspreis nicht angebe?
Alle Zeilen der Anlage SO 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.