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Anlage SO 2025 · Zeile 26

Anlage SO Zeile 26: Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Hier trägst du das Jahr ein, in dem deine Versorgungsbezüge als Abgeordneter begonnen haben.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Maßgebendes Kalenderjahr des VersorgungsbeginnsAbgeordnetenbezüge › Bezug216 Jahr (JJJJ)

Was gehört in Zeile 26?

In Zeile 26 trägst du das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns ein. Das ist das Jahr, in dem deine Versorgungsbezüge als Abgeordneter begonnen haben.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Abgeordnetenbezüge. Sie ergänzt die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in Zeile 25.

Das Jahr gibst du vierstellig an, zum Beispiel 2018.

Wann du die Zeile ausfüllen musst

Du füllst Zeile 26 aus, wenn du in Zeile 25 eine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag eingetragen hast.

Auch wenn du in Zeile 27 den ersten oder letzten Monat der Zahlung angibst, musst du zusätzlich das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns erklären.

Das gilt ebenso, wenn in den steuerpflichtigen Einnahmen ohne Vergütungen für mehrere Jahre Versorgungsbezüge, Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen oder Nachzahlungen von Versorgungsbezügen enthalten sind.

Häufige Fehler

Das angegebene Jahr darf nicht nach dem Veranlagungszeitraum liegen. Für die Veranlagung 2025 ist also spätestens 2025 zulässig.

Trage das Jahr nicht als Monat ein. In Zeile 27 stehen die Monate, in Zeile 26 das Jahr.

  • Jahr vierstellig eintragen, nicht zweistellig.
  • Zeile 26 nicht mit Zeile 27 verwechseln.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 130991Das bei den Abgeordnetenbezügen angegebene maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns kann spätestens der Veranlagungszeitraum sein (Bezug).
  • FehlerPrüfregel 130921Bei den Abgeordnetenbezügen wurde der erste und / oder der letzte Monat angegeben, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, nicht aber das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns (Bezug).
  • FehlerPrüfregel 130915Bei den Abgeordnetenbezügen wurden in den Vergütungen für mehrere Jahre enthaltene Versorgungsbezüge angegeben, hierzu muss auch das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns erklärt werden (Bezug).
  • FehlerPrüfregel 202Bei den Abgeordnetenbezügen wurden die in den steuerpflichtigen Einnahmen ohne Vergütungen für mehrere Jahre enthaltenen Versorgungsbezüge angegeben, hierzu müssen auch die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns angegeben werden (Bezug).
  • FehlerPrüfregel 130935Bei den Abgeordnetenbezügen wurde das in den steuerpflichtigen Einnahmen ohne Vergütungen für mehrere Jahre enthaltene Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen angegeben, hierzu ist auch das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu erklären (Bezug).

Zeile 26 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202526
2023–202422
2019–202219
2016–201817

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage SO Zeile 26 ein?

Das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns, also das Jahr, in dem deine Versorgungsbezüge als Abgeordneter begonnen haben.

Muss ich Zeile 26 immer ausfüllen?

Nein. Du füllst sie nur aus, wenn du im Abschnitt Abgeordnetenbezüge Angaben zu Versorgungsbezügen machst, zum Beispiel eine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in Zeile 25.

Wo finde ich das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns?

In den Unterlagen zu deinen Versorgungsbezügen. Im Zweifel fragst du bei der Stelle nach, die dir die Bezüge zahlt.

Alle Zeilen der Anlage SO 2025 im Überblick

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