| Kopfzeile: persönliche Angaben | Name, Vorname und Steuernummer. Bei Zusammenveranlagung kreuzt du an, ob die Anlage zu dir oder zu deinem Ehe- oder Lebenspartner gehört. | Übernimm die Werte am besten aus dem Vorjahr oder nutze den Belegabruf in ELSTER, damit Name und Steuernummer exakt stimmen. |
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| Abschnitt zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen (Riester) | Hier stehen die Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag, also vor allem aus der Riester-Rente. Erfasst werden Altersleistungen, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen sowie Kapitalauszahlungen. | Nimm die Leistungsmitteilung deines Anbieters zur Hand und ordne jede Leistung einer eigenen Zeile zu. |
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| Abschnitt zur betrieblichen Altersversorgung | Dieser Abschnitt betrifft Leistungen aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Betriebsrenten aus Direktzusage oder Unterstützungskasse sind Versorgungsbezüge und gehören in die Anlage N. Auch hier trägst du Art, Höhe und Zeitraum der Leistung ein. | Wer mehrere Verträge hat, trägt jeden Vertrag getrennt ein. Leistungen aus dem Ausland gehören dagegen in die Anlage R-AUS. |
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| Beginn und Ende der Leistung | Zu jeder Leistung gehören der Beginn und, falls die Zahlung endet, das Ende. Maßgeblich ist der Beginn laut Leistungsmitteilung, nicht der Zeitpunkt des Antrags oder der ersten Auszahlung. | Die Daten findest du in der Leistungsmitteilung. Bei einer Folgeleistung wie einer Witwenrente gibst du zusätzlich Beginn und Ende der vorhergehenden Leistung an. |
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| Höhe der Leistung und Erhöhungen | Eingetragen wird der Jahresbetrag der Leistung. Erhöhungen, die seit Beginn der Zahlung angefallen sind, werden als Anpassungsbetrag gesondert erfasst. | Trage den Betrag aus der Leistungsmitteilung ein, nicht die tatsächliche Auszahlung nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. |
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| Einmalzahlungen, Abfindungen und Sterbegeld | Einmalige Zahlungen wie eine Kleinbetragsrenten-Abfindung oder eine Kapitalauszahlung werden gesondert angegeben. Auch Nachzahlungen für mehrere zurückliegende Jahre gehören in eine eigene Zeile. | Notiere das Zuflussjahr der Einmalzahlung. Ob sie begünstigt besteuert wird, prüft das Finanzamt im Einzelfall. |
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| Schädliche Verwendung von gefördertem Kapital | Wurde gefördertes Kapital nicht vertragsgemäß verwendet, etwa bei Rückzahlung oder Kündigung des Vertrags, ist diese schädliche Verwendung hier anzugeben. | Halt die Mitteilung deines Anbieters über die Rückzahlung bereit. Die steuerlichen Folgen hängen stark vom Einzelfall ab. |
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| Werbungskosten zu den Leistungen | Werbungskosten trägst du in den Zeilen 27 bis 33 ein, jeweils mit Art der Aufwendungen und Betrag. | Ohne besondere Angaben setzt das Finanzamt den Pauschbetrag von 102 € an. Höhere Kosten, etwa für Beratung oder Rechtsstreit, musst du mit Belegen nachweisen. |
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| eDaten und Leistungsmitteilung | Viele Anbieter übermitteln die Leistungen elektronisch an das Finanzamt. In diesem Fall sind die Beträge in der Steuererklärung häufig schon vorbelegt. | Vergleiche die übernommenen Werte mit deiner Leistungsmitteilung. Weicht etwas ab, korrigiere die Angaben und heb das Schreiben für Rückfragen auf. |
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