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Formular erklärt

Anlage R-AV/bAV: Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und betrieblicher Altersversorgung

Anlage R-AV/bAV 2025: Leistungen aus Riester-Verträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen richtig eintragen. Alle Zeilen erklärt.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Die Anlage R-AV/bAV erfasst Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen wie der Riester-Rente und aus der betrieblichen Altersversorgung. Sie ergänzt die Anlage R als eigener Vordruck und wird für jede leistungsbeziehende Person getrennt ausgefüllt. Ohne diese Angaben kann das Finanzamt den steuerpflichtigen Teil der Leistungen nicht berechnen.

Wer muss es ausfüllen?

Ausfüllen musst du die Anlage R-AV/bAV, wenn du im Veranlagungsjahr Leistungen aus einem Riester-Vertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten hast, etwa aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Ehepaare reichen jeweils eine eigene Anlage ein, auch bei Zusammenveranlagung.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Kopfzeile: persönliche AngabenName, Vorname und Steuernummer. Bei Zusammenveranlagung kreuzt du an, ob die Anlage zu dir oder zu deinem Ehe- oder Lebenspartner gehört.Übernimm die Werte am besten aus dem Vorjahr oder nutze den Belegabruf in ELSTER, damit Name und Steuernummer exakt stimmen.
Abschnitt zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen (Riester)Hier stehen die Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag, also vor allem aus der Riester-Rente. Erfasst werden Altersleistungen, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen sowie Kapitalauszahlungen.Nimm die Leistungsmitteilung deines Anbieters zur Hand und ordne jede Leistung einer eigenen Zeile zu.
Abschnitt zur betrieblichen AltersversorgungDieser Abschnitt betrifft Leistungen aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Betriebsrenten aus Direktzusage oder Unterstützungskasse sind Versorgungsbezüge und gehören in die Anlage N. Auch hier trägst du Art, Höhe und Zeitraum der Leistung ein.Wer mehrere Verträge hat, trägt jeden Vertrag getrennt ein. Leistungen aus dem Ausland gehören dagegen in die Anlage R-AUS.
Beginn und Ende der LeistungZu jeder Leistung gehören der Beginn und, falls die Zahlung endet, das Ende. Maßgeblich ist der Beginn laut Leistungsmitteilung, nicht der Zeitpunkt des Antrags oder der ersten Auszahlung.Die Daten findest du in der Leistungsmitteilung. Bei einer Folgeleistung wie einer Witwenrente gibst du zusätzlich Beginn und Ende der vorhergehenden Leistung an.
Höhe der Leistung und ErhöhungenEingetragen wird der Jahresbetrag der Leistung. Erhöhungen, die seit Beginn der Zahlung angefallen sind, werden als Anpassungsbetrag gesondert erfasst.Trage den Betrag aus der Leistungsmitteilung ein, nicht die tatsächliche Auszahlung nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Einmalzahlungen, Abfindungen und SterbegeldEinmalige Zahlungen wie eine Kleinbetragsrenten-Abfindung oder eine Kapitalauszahlung werden gesondert angegeben. Auch Nachzahlungen für mehrere zurückliegende Jahre gehören in eine eigene Zeile.Notiere das Zuflussjahr der Einmalzahlung. Ob sie begünstigt besteuert wird, prüft das Finanzamt im Einzelfall.
Schädliche Verwendung von gefördertem KapitalWurde gefördertes Kapital nicht vertragsgemäß verwendet, etwa bei Rückzahlung oder Kündigung des Vertrags, ist diese schädliche Verwendung hier anzugeben.Halt die Mitteilung deines Anbieters über die Rückzahlung bereit. Die steuerlichen Folgen hängen stark vom Einzelfall ab.
Werbungskosten zu den LeistungenWerbungskosten trägst du in den Zeilen 27 bis 33 ein, jeweils mit Art der Aufwendungen und Betrag.Ohne besondere Angaben setzt das Finanzamt den Pauschbetrag von 102 € an. Höhere Kosten, etwa für Beratung oder Rechtsstreit, musst du mit Belegen nachweisen.
eDaten und LeistungsmitteilungViele Anbieter übermitteln die Leistungen elektronisch an das Finanzamt. In diesem Fall sind die Beträge in der Steuererklärung häufig schon vorbelegt.Vergleiche die übernommenen Werte mit deiner Leistungsmitteilung. Weicht etwas ab, korrigiere die Angaben und heb das Schreiben für Rückfragen auf.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 30 Zeilen. Zu 28 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Rente
4Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung laut Nummer 1 der Leistungsmitteilung500
5Leistungen aus einem Pensionsfonds laut Nummer 2 der Leistungsmitteilung501
6Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag502
7Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns524
8Bei unterjähriger Zahlung: Erster Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden · Bei unterjähriger Zahlung: Letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden522, 523
9 Leistungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente laut Nummer 3 der Leistungsmitteilung 525
10Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung505
11In Zeile 10 enthaltener Rentenanpassungsbetrag526
12Beginn der Leistung506
13Beginn der vorhergehenden Leistung518
14Ende der vorhergehenden Leistung519
15Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 5 oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut Nummer 9a der Leistungsmitteilung507
16Beginn der Rente508
17 Geburtsdatum einer anderen Person, von deren Lebenszeit die Laufzeit der Rente (auch) abhängt; bei Garantiezeitrenten das Geburtsdatum der verstorbenen versicherten Person 530
18Abgekürzte Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 6 oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut Nummer 9b der Leistungsmitteilung509
19Beginn der Rente510
20Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am511
21Andere Leistungen laut den Nummern 7, 8 und 10 oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut den Nummern 9c und 9d der Leistungsmitteilung oder der Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder der Reinvestitionsabsicht vor dem Beginn der Auszahlungsphase oder der Verminderungsbetrag laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen512
22Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen535
23Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder der Reinvestitionsabsicht nach dem Beginn der Auszahlungsphase laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen536
24Beginn der Auszahlungsphase537
25Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht538
26Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre (laut Nummer 11 der Leistungsmitteilung)516
Einzelangaben
27Art der Aufwendungen · Betrag · Summe802
28Art der Aufwendungen · Betrag · Summe803
29Art der Aufwendungen · Betrag · Summe806
30Art der Aufwendungen · Betrag · Summe808
31Art der Aufwendungen · Betrag · Summe809
32Art der Aufwendungen · Betrag · Summe805
33Art der Aufwendungen · Betrag · Summe811

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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