Zum Inhalt springen
Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 24

Anlage R-AV/bAV Zeile 24: Beginn der Auszahlungsphase bei Altersvorsorgeverträgen

Hier trägst du das Datum ein, an dem die Auszahlungsphase deines Altersvorsorgevertrags begonnen hat. Die Angabe gehört zum Auflösungsbetrag in Zeile 23.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Beginn der AuszahlungsphaseLeistungen › Rente537 Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 24?

In Zeile 24 trägst du den Beginn der Auszahlungsphase deines Altersvorsorgevertrags ein. Die Angabe brauchst du, wenn du die Selbstnutzung der mit dem Wohnförderkonto geförderten Wohnung oder die Reinvestitionsabsicht nach diesem Zeitpunkt aufgegeben hast.

Das Datum findest du in deiner Leistungsmitteilung.

Worauf du achten musst

Der Beginn der Auszahlungsphase muss vor dem Veranlagungszeitraum liegen. Für die Steuererklärung 2025 muss das Datum also vor dem 1. Januar 2025 liegen.

Die Zeilen 23, 24 und 25 gehören zusammen. Gibst du in Zeile 23 einen Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder der Reinvestitionsabsicht an, musst du auch den Beginn der Auszahlungsphase und den Zeitpunkt der Aufgabe in Zeile 25 eintragen.

Der Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung muss nach dem Beginn der Auszahlungsphase liegen und darf höchstens 20 Jahre danach liegen.

Häufige Fehler

Achte auf die Reihenfolge der Daten: Der Beginn der Auszahlungsphase liegt vor dem Veranlagungszeitraum, die Aufgabe der Selbstnutzung (Zeile 25) danach.

Wenn du nur Zeile 24 ausfüllst, ohne die dazugehörigen Zeilen 23 und 25, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 827401Der Beginn der Auszahlungsphase muss vor dem Veranlagungszeitraum liegen (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 827301Der Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung muss nach dem Beginn der Auszahlungsphase liegen (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 827201Die Aufgabe der Selbstnutzung darf nicht mehr als 20 Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase liegen (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 827101Die Felder "Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut Nummer 12 der Leistungsmitteilung", "Beginn der Auszahlungsphase" und "Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht" sind gemeinsam anzugeben (Rente; Anlage R-AV / bAV).

Zeile 24 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202524
2018–201951
2016–201749

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 24 ein?

Den Beginn der Auszahlungsphase deines Altersvorsorgevertrags, wenn du nach diesem Zeitpunkt die Selbstnutzung der geförderten Wohnung oder die Reinvestitionsabsicht aufgegeben hast.

Muss ich Zeile 24 immer ausfüllen?

Nein. Zeile 24 füllst du nur aus, wenn du in Zeile 23 einen Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder der Reinvestitionsabsicht angibst. Dann sind die Zeilen 23, 24 und 25 gemeinsam anzugeben.

Wo finde ich den Beginn der Auszahlungsphase?

In deiner Leistungsmitteilung. Dort ist der Zeitpunkt vermerkt, ab dem die Auszahlungen aus dem Vertrag beginnen.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.