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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 5

Anlage R-AV/bAV Zeile 5: Leistungen aus einem Pensionsfonds laut Nummer 2

Trage hier die Leistungen aus einem Pensionsfonds ein, die in der Leistungsmitteilung unter Nummer 2 aufgeführt sind. Dein Anbieter übermittelt den Betrag in der Regel elektronisch, sodass er per Belegabruf vorausgefüllt sein kann.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Leistungen aus einem Pensionsfonds laut Nummer 2 der LeistungsmitteilungLeistungen › Rente501 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 5?

In Zeile 5 trägst du die Leistungen aus einem Pensionsfonds ein, die in der Leistungsmitteilung unter Nummer 2 aufgeführt sind. Was dort unter Nummer 1 steht, gehört in Zeile 4.

Die Zeile trägt die Kennzahl 501. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen, auch negative Beträge sind möglich. Wenn die Leistungsmitteilung elektronisch übermittelt wurde, ist der Wert oft schon vorausgefüllt.

Zusammenhang mit anderen Zeilen

Zu den Leistungen aus einem Pensionsfonds musst du immer auch die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in Zeile 6 angeben. Beide Angaben gehören zusammen und werden von ELSTER gemeinsam geprüft.

Falls in der Leistungsmitteilung keine Bemessungsgrundlage ausgewiesen ist, kannst du sie bei der Stelle erfragen, die die Leistung auszahlt.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass Zeile 5 ausgefüllt wird, aber die Bemessungsgrundlage in Zeile 6 fehlt. ELSTER weist dann auf den fehlenden Zusammenhang hin.

Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung gehören nicht in Zeile 5, sondern in Zeile 4. Maßgeblich ist die Nummer in der Leistungsmitteilung.

  • Zeile 5 nur ausfüllen, wenn die Leistungsmitteilung unter Nummer 2 Leistungen aus einem Pensionsfonds ausweist.
  • Immer auch Zeile 6 (Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag) ausfüllen.
  • Bei Nachzahlungen für mehrere Jahre gibt es besondere Regeln; im Zweifel die Angaben in der Leistungsmitteilung prüfen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 906401Bei den Leistungen aus einem Pensionsfonds müssen der Betrag und die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag gemeinsam erklärt werden (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 908101Der bei der Rente angegebene Betrag für die Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre übersteigt die Summe der angegebenen Rentenbeträge in denen die Nachzahlung für mehrere Jahre enthalten ist (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101240004Es wurde eine Nachzahlung für mehrere Jahre erklärt aber keine entsprechende Angabe zu Einnahmen aus Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder aus der betrieblichen Altersvorsorge getätigt (Angaben zur Rente, Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 907301Bei den Leistungen aus einem Pensionsfonds wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns angegeben, aber keine Leistungen aus dem Pensionsfonds und keine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101240003In Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre darf pro angegebener Rente nur eine Leistung nach § 22 Nummer 5 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung) eingetragen werden (Angaben zur Rente, Anlage R-AV / bAV).

Zeile 5 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–20255
2016–201932

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 5 ein?

Die Leistungen aus einem Pensionsfonds, die in der Leistungsmitteilung unter Nummer 2 aufgeführt sind. Der Betrag steht in Euro ohne Cent, auch negative Beträge sind möglich.

Muss ich bei Zeile 5 auch Zeile 6 ausfüllen?

Ja, zu den Leistungen aus einem Pensionsfonds gehört immer die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in Zeile 6. Beide Angaben werden von ELSTER gemeinsam geprüft.

Wo finde ich den Betrag für Zeile 5?

Der Betrag steht in der Leistungsmitteilung des Pensionsfonds unter Nummer 2. Wenn die Daten elektronisch übermittelt wurden, ist die Zeile oft schon vorausgefüllt.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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