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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 22

Anlage R-AV/bAV Zeile 22: Auflösungsbetrag bei Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos

Hier trägst du den Auflösungsbetrag ein, den die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in ihrem Bescheid für die Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos festgesetzt hat.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für AltersvermögenLeistungen › Rente535 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 22?

In Zeile 22 trägst du den Auflösungsbetrag ein, der sich aus dem Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen ergibt, wenn du für das Wohnförderkonto die Einmalbesteuerung gewählt hast.

Der Betrag steht in dem Bescheid, den dir die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zum Beginn der Auszahlungsphase zusendet. Er wird auch elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Wert darf nicht 0 sein.

Wenn die Daten per Belegabruf vorausgefüllt sind, prüfe den übernommenen Betrag und korrigiere ihn nur, wenn er vom Bescheid abweicht.

  • Betrag laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen
  • Nur bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos
  • Nicht gemeinsam mit dem Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht nach Beginn der Auszahlungsphase (Zeile 23)

Häufige Fehler

Die Einmalbesteuerung und die Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht nach Beginn der Auszahlungsphase schließen sich aus. ELSTER meldet einen Fehler, wenn du in Zeile 22 und Zeile 23 gleichzeitig einen Betrag einträgst.

Verwechsle den Auflösungsbetrag nicht mit dem jährlich zu versteuernden Betrag aus dem Wohnförderkonto. Der jährliche Betrag gehört nicht in diese Zeile.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 810006Der Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und der Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht nach dem Beginn der Auszahlungsphase laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen können nicht gemeinsam vorliegen (Rente; Anlage R-AV / bAV).

Zeile 22 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202522
2018–201949
2016–201747

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 22 ein?

Den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Wo finde ich den Betrag für Zeile 22?

In dem Bescheid, den dir die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zum Beginn der Auszahlungsphase zusendet. Der Betrag wird auch elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und kann per Belegabruf vorausgefüllt sein.

Kann ich Zeile 22 und Zeile 23 gleichzeitig ausfüllen?

Nein. Die Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos und der Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht nach Beginn der Auszahlungsphase können nicht gemeinsam vorliegen. ELSTER gibt sonst eine Fehlermeldung aus.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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