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Anleitung · Einsteiger · 5 Min.

Belegabruf in ELSTER: vorausgefüllte Steuererklärung nutzen

Über den Belegabruf holt ELSTER Daten, die Arbeitgeber, Rentenversicherung oder Krankenkasse schon gemeldet haben. Das spart Tipparbeit und senkt die Gefahr von Tippfehlern. Die Angaben prüfst du trotzdem selbst.

Das brauchst du

  • ELSTER-Benutzerkonto, registriert mit deiner Steuer-Identifikationsnummer
  • Einmalige Zustimmung zum Belegabruf in Mein ELSTER oder im Steuerprogramm
  • Bei Nutzung eines Steuerprogramms: Abrufcode per Post
  • Bei gemeinsamer Erklärung: Zustimmung der anderen Person zum Datenabruf
  1. Belegabruf in Mein ELSTER zustimmen

    Melde dich bei Mein ELSTER an und öffne unter „Formulare & Leistungen“ den Bereich für Bescheinigungen. Dort stimmst du dem Abruf einmalig zu. Die Zustimmung gilt auch für die folgenden Jahre. Bereit stehen die Daten frühestens einen Tag nach der Zustimmung.

    Bereich „Bescheinigungen verwalten“ in Mein ELSTER mit „Meine Bescheinigungen“ und „Zustimmung und Abrufcode“
    Bild: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Klickanleitung Freischalten des Bescheinigungsabrufs (Stand 12/2023)
  2. Abrufcode beantragen

    Arbeitest du mit einem anderen Steuerprogramm, brauchst du einen Abrufcode. Du beantragst ihn in Mein ELSTER oder direkt im Programm. Der Brief kommt an deine Meldeadresse. Das dauert bis zu zwei Wochen.

  3. Abrufcode eingeben

    Gib den Code einmal in deinem Konto oder im Programm ein. Danach ist der Abruf dauerhaft freigeschaltet. Ein neuer Code ist in der Regel nicht nötig.

  4. Steuererklärung öffnen und Daten übernehmen

    Öffne in Mein ELSTER unter „Alle Formulare“ die Einkommensteuererklärung. Wähle das Steuerjahr und den Haushalt, mit dem ELSTER das Formular vorbefüllt. Beim Öffnen übernimmt ELSTER die verfügbaren Daten automatisch in deine Erklärung. Achte darauf, das richtige Steuerjahr zu treffen.

    Mein ELSTER beim Öffnen der Einkommensteuererklärung: Verfügbare Daten werden in die Erklärung übernommen
    Bild: Mein ELSTER (Screenshot steuern.org, Oktober 2026)
  5. Belege auswählen und prüfen

    ELSTER listet alle Bescheinigungen auf, die zu dir vorliegen. Häufig sind das Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezug, Lohnersatzleistungen und Versicherungsbeiträge. Wähle die passenden Belege aus und vergleiche jeden Wert mit deinen Unterlagen.

    Grafik der Steuerverwaltung: Bescheinigungen werden abgerufen und in die Steuererklärung in ELSTER übernommen
    Bild: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Flyer „ELSTER. Die vorausgefüllte Steuererklärung“
  6. Daten übernehmen und selbst ergänzen

    Nach der Auswahl landen die Werte in den richtigen Feldern. Der Abruf füllt aber fast nur deine Einnahmen. Werbungskosten, Handwerkerleistungen, Spenden und außergewöhnliche Belastungen trägst du selbst ein.

  7. Daten für Ehepartner und Angehörige freischalten

    Für eine gemeinsame Erklärung kannst du auch fremde Belege abrufen. Dafür muss dich die andere Person in Mein ELSTER bevollmächtigen. Ohne eigenen Zugang bekommt sie einen Brief mit Freischaltcode. Erst danach sieht das Programm ihre Daten.

Tipps

  • Kontrolliere jede übernommene Zeile, bevor du abgibst.

Wenn es nicht klappt

Stand der ELSTER-Oberfläche: Oktober 2026. ELSTER ist ein Angebot der Finanzverwaltung, steuern.org steht in keiner Verbindung dazu. Bezeichnungen können sich ändern.