Zum Inhalt springen
Formular erklärt

Anlage R-AUS: Renten aus ausländischen Versicherungen und Rentenverträgen

Anlage R-AUS: Anleitung für ausländische Renten in der Steuererklärung.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Anlage R-AUS erklärst du Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, Rentenverträgen und betrieblichen Versorgungseinrichtungen. Sie ergänzt die Anlage R, die inländische Renten erfasst.

Wer muss es ausfüllen?

Die Anlage R-AUS gibst du ab, wenn du im Steuerjahr Leistungen aus einer ausländischen Rentenversicherung, einem ausländischen Rentenvertrag oder einer ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtung erhalten hast. Jede Person mit solchen Einkünften füllt eine eigene Anlage aus.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Persönliche AngabenTrage Name, Vorname und Steuernummer ein. Bei Zusammenveranlagung füllt jede Person mit ausländischen Renten eine eigene Anlage R-AUS aus.Übernimm die Angaben aus dem Hauptvordruck. So vermeidest du Abweichungen, die das Finanzamt nachfragen muss.
Staatliche Renten aus dem AuslandHier stehen Renten aus ausländischen gesetzlichen Systemen, etwa aus einem anderen EU-Staat oder aus einem Land außerhalb der EU. Trage den Staat, den Jahresbetrag, den darin enthaltenen Anpassungsbetrag und den Rentenbeginn ein.Sammle die Jahresbescheinigungen der ausländischen Stelle und rechne den Betrag in Euro um. Notiere Umrechnungskurs und Stichtag.
Ausländische betriebliche VersorgungseinrichtungenLeistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung mit Sitz im Ausland gehören hierher. Dazu zählen ausländische Pensionskassen, Pensionsfonds und ähnliche Einrichtungen. Gib Staat, Leistungsart und Betrag an.Prüfe, ob für die Leistung ein Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellung vorsieht.
Private ausländische Rentenversicherungen und RentenverträgePrivate Leibrenten aus dem Ausland trägst du mit dem Jahresbetrag und dem Jahr des Rentenbeginns ein. Nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig. Wie hoch dieser Ertragsanteil ist, hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab.Wurde der Vertrag stattdessen als Kapitalbetrag ausgezahlt, gehört die Zahlung in die Anlage KAP und nicht in die Anlage R-AUS.
Jahr des Rentenbeginns und BesteuerungsanteilDas Jahr des Rentenbeginns entscheidet, welcher Anteil der Rente steuerpflichtig ist. Bei einem Beginn 2025 sind es 83,5 %, bei Beginn 2026 dann 84 %. Der steuerfreie Rest wird als Rentenfreibetrag einmal in Euro festgeschrieben.Steigt deine Rente später, ist die Erhöhung voll steuerpflichtig. Der Freibetrag wächst nicht mit.
WährungsumrechnungAusländische Renten rechnest du in Euro um. Maßgeblich ist der Kurs am Tag der Zahlung, etwa der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank. Viele Finanzämter akzeptieren auch die monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse des Bundesfinanzministeriums.Bleib bei einer Methode und wende sie jedes Jahr gleich an. Das erleichtert dem Finanzamt die Prüfung.
Anrechnung ausländischer Steuern und DoppelbesteuerungsabkommenViele Doppelbesteuerungsabkommen legen fest, welcher Staat die Rente besteuern darf. Manche Einkünfte bleiben in Deutschland steuerfrei, werden aber beim Steuersatz berücksichtigt. In anderen Fällen rechnest du die ausländische Steuer an.Halte den ausländischen Steuerbescheid oder die Einbehaltsbescheinigung bereit. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt die Steuer oft nicht an.
Werbungskosten und PauschbetragFür Renten gibt es einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €. Höhere Kosten, etwa für Steuerberatung oder Fachliteratur, trägst du einzeln ein.Nur belegbare Ausgaben bringen mehr als der Pauschbetrag. Rechne kurz nach, ob sich das Ausfüllen lohnt.
Mehrere Renten und weitere AnlagenReicht eine Anlage R-AUS nicht aus, füllst du eine weitere aus. Inländische Renten gehören dagegen in die Anlage R.Ausländische Träger melden deine Rente nicht elektronisch, im Belegabruf erscheint sie daher nicht. Übernimm die Beträge selbst aus den Bescheiden.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage R-AUS 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 34 Zeilen. Zu 26 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Rente
4 Staat des Leistungsbezugs
5Rentenbetrag (einschließlich Einmalzahlung und Leistungen)351
6Rentenanpassungsbetrag (in Zeile 5 enthalten)352
7Beginn der Rente353
8Beginn der 1. vorhergehenden Rente · Beginn der 2. vorhergehenden Rente · Beginn der 3. vorhergehenden Rente355, 357, 359
9Ende der 1. vorhergehenden Rente · Ende der 2. vorhergehenden Rente · Ende der 3. vorhergehenden Rente356, 358, 360
10Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre / Kapitalauszahlung (in Zeile 5 enthalten)361
Öffnungsklausel:
11Prozentsatz (laut Bescheinigung Ihres ausländischen Versorgungsträgers / laut gesonderter Ermittlung)362
12die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am363
13 bei Einmalzahlung: Betrag 364
Rente
14 Staat des Leistungsbezugs
15Rentenbetrag381
16Beginn der Rente382
17 Geburtsdatum einer anderen Person, von deren Lebenszeit die Laufzeit der Rente (auch) abhängt; bei Garantiezeitrenten das Geburtsdatum der verstorbenen versicherten Person 386
18 Die Rente erlischt mit dem Tod von
19Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am383
20Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre (in Zeile 15 enthalten)384
21 Staat des Leistungsbezugs
22Leistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung, soweit diese auf im Inland oder im Ausland geförderten Beiträgen beruhen721
23Lebenslange Leibrente aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung, soweit diese auf im Inland oder im Ausland nicht geförderten Beiträgen beruht722
24Beginn der Rente723
25 Geburtsdatum einer anderen Person, von deren Lebenszeit die Laufzeit der Rente (auch) abhängt; bei Garantiezeitrenten das Geburtsdatum der verstorbenen versicherten Person 724
26Abgekürzte Leibrente aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung, soweit diese auf im Inland oder im Ausland nicht geförderten Beiträgen beruht725
27Beginn der Rente726
28Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am727
29Einmalleistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung, soweit diese auf im Inland oder im Ausland nicht geförderten Beiträgen beruhen728
30Datum des Vertragsabschlusses729
31Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre (in den Zeilen 22, 23 und / oder 26 enthalten)792
Einzelangaben
32Art der Aufwendungen · Betrag · Summe812
33Art der Aufwendungen · Betrag · Summe813
34Art der Aufwendungen · Betrag · Summe814
35Art der Aufwendungen · Betrag · Summe815
36Art der Aufwendungen · Betrag · Summe816
Steuerstundungsmodelle
37 Einkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen i. S. d. § 15b EStG (laut Aufstellung) - Bezeichnung · Einkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen i. S. d. § 15b EStG (laut Aufstellung) – Betrag

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.