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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 27

Anlage R-AV/bAV Zeile 27: Werbungskosten zu Leistungen aus Altersvorsorge und bAV

Trage hier deine Werbungskosten zu den Leistungen aus den Zeilen 4 und 21 ein, also zu Leistungen laut Nummer 1, 7, 8, 10, 9c oder 9d der Leistungsmitteilung. Die Summe gehört in die Kennzahl 802.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der AufwendungenWerbungskosten › Einzelangaben– Text
BetragWerbungskosten › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent
Summe802 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 27?

In Zeile 27 trägst du Werbungskosten zu den Leistungen aus den Zeilen 4 und 21 ein. Das sind Leistungen laut Nummer 1, 7, 8, 10, 9c oder 9d der Leistungsmitteilung.

Werbungskosten sind Aufwendungen, die dir im Zusammenhang mit diesen Leistungen entstehen, zum Beispiel Kosten für eine Rentenberatung oder Prozesskosten.

Die Zeilen 28 bis 33 betreffen Werbungskosten zu anderen Leistungen. Jede dieser Zeilen hat eigene Einzelangaben und eine eigene Summe. Die Eintragungen machst du nur in der ersten Anlage R-AV/bAV.

So füllst du die Zeile aus

Gib zu jeder Aufwendung die Art und den Betrag an. Die Summe dieser Einzelbeträge trägst du in die Kennzahl 802 ein. Sie muss mit den Einzelwerten übereinstimmen.

Gibst du Einzelwerte an, darf die Summe nicht fehlen und umgekehrt.

Liegen deine Werbungskosten zu allen Renten der Anlagen R, R-AUS und R-AV/bAV insgesamt nicht über 102 €, musst du nichts eintragen. Das Finanzamt berücksichtigt dann den Pauschbetrag.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 908002Die angegebene Summe der Werbungskosten zu Leistungen laut Nummer 1, 7, 8, 10, 9c oder 9d der Leistungsmitteilung stimmt nicht mit den erklärten Einzelwerten überein (Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200064Es wurde die Summe der Werbungskosten zu Leistungen laut Nummer 1, 7, 8, 10, 9c oder 9d der Leistungsmitteilung erklärt, einzelne Aufwendungen wurden jedoch nicht angegeben (Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200035Bei den Werbungskosten zu Leistungen laut Nummer 1, 7, 8, 10, 9c oder 9d der Leistungsmitteilung wurden die Art der Aufwendungen und die Höhe der Aufwendungen nicht gemeinsam angegeben (Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 908502Es wurden Einzelwerte zu den Werbungskosten zu Leistungen laut Nummer 1, 7, 8, 10, 9c oder 9d der Leistungsmitteilung erklärt, die Summe der Werbungskosten wurde jedoch nicht angegeben (Anlage R-AV / bAV).

Zeile 27 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202527
2020–202231
201954
201856
2016–201754

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 27 ein?

Werbungskosten zu den Leistungen aus den Zeilen 4 und 21, also zu Leistungen laut Nummer 1, 7, 8, 10, 9c oder 9d der Leistungsmitteilung. Die Summe gehört in die Kennzahl 802.

Muss ich die Einzelaufwendungen angeben?

Ja. Zu einer Summe in Zeile 27 gehören die einzelnen Aufwendungen mit Art und Betrag in derselben Zeile.

Was passiert, wenn die Summe nicht zu den Einzelwerten passt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Die Summe muss genau den erklärten Einzelwerten entsprechen.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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