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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 10

Anlage R-AV/bAV Zeile 10: Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung (Nummer 4)

Hier trägst du die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung ein, die in Nummer 4 der Leistungsmitteilung stehen. Der Wert steht meist schon im Belegabruf bereit.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der LeistungsmitteilungLeistungen › Rente505 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 10?

In Zeile 10 trägst du die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung ein, die in Nummer 4 der Leistungsmitteilung aufgeführt sind. Die amtliche Bezeichnung lautet: Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Leistungen und zum Block Rente. Die Kennzahl ist 505. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen, auch negativ.

Die Angaben werden bei vielen Fällen per Belegabruf vorausgefüllt. Prüfe die übernommenen Werte mit deiner Leistungsmitteilung.

Zusammenhang mit anderen Zeilen

Der Beginn der Leistung muss gemeinsam mit dem Betrag angegeben werden. Der Beginn steht in Zeile 12, eine vorhergehende Leistung in Zeile 13.

Der in Zeile 10 enthaltene Rentenanpassungsbetrag gehört in Zeile 11. Er darf nicht größer sein als die Leistung selbst.

Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre trägst du in Zeile 26 ein.

  • Zeile 11: In Zeile 10 enthaltener Rentenanpassungsbetrag
  • Zeile 12: Beginn der Leistung
  • Zeile 13: Beginn der vorhergehenden Leistung
  • Zeile 26: Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn der Betrag und der Beginn der Leistung nicht gemeinsam angegeben werden.

Ein Fehler entsteht auch, wenn der Rentenanpassungsbetrag größer ist als die Leistung selbst oder wenn er angegeben wird, die Leistung aber fehlt.

Wenn Angaben zu einer vorhergehenden Leistung vorhanden sind, müssen auch die dazugehörigen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung eingetragen werden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 901241Der Betrag der Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung und der Beginn der Leistung müssen gemeinsam angegeben werden (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101240002Der in den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung enthaltene Rentenanpassungsbetrag ist größer als die Leistung selbst (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200054Es sind Angaben zu einer vorhergehenden Leistung vorhanden. Die dazugehörigen Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung wurden jedoch nicht eingegeben (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200056Es wurde der in den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung enthaltene Rentenanpassungsbetrag angegeben, die Höhe der Leistungen selbst fehlt jedoch (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 908101Der bei der Rente angegebene Betrag für die Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre übersteigt die Summe der angegebenen Rentenbeträge in denen die Nachzahlung für mehrere Jahre enthalten ist (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101240004Es wurde eine Nachzahlung für mehrere Jahre erklärt aber keine entsprechende Angabe zu Einnahmen aus Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder aus der betrieblichen Altersvorsorge getätigt (Angaben zur Rente, Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101240003In Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre darf pro angegebener Rente nur eine Leistung nach § 22 Nummer 5 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung) eingetragen werden (Angaben zur Rente, Anlage R-AV / bAV).

Zeile 10 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202510
2018–201937
2016–201736

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 10 der Anlage R-AV/bAV ein?

Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung. Der Betrag steht in Euro ohne Cent, auch negativ.

Muss ich den Beginn der Leistung angeben?

Ja. Der Betrag und der Beginn der Leistung müssen gemeinsam angegeben werden. Der Beginn gehört in Zeile 12.

Wo steht der Rentenanpassungsbetrag?

Der in Zeile 10 enthaltene Rentenanpassungsbetrag gehört in Zeile 11. Er darf nicht größer sein als die Leistung selbst.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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