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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 28

Anlage R-AV/bAV Zeile 28: Werbungskosten zu Leistungen aus einem Pensionsfonds

Hier trägst du Art und Betrag deiner Werbungskosten zu den Leistungen aus einem Pensionsfonds laut Nummer 2 der Leistungsmitteilung ein. Die Summe gehört in die Kennzahl 803.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der AufwendungenWerbungskosten › Einzelangaben– Text
BetragWerbungskosten › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent
Summe803 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 28?

In Zeile 28 erfasst du Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Leistungen aus einem Pensionsfonds stehen. Diese Leistungen sind in Nummer 2 der Leistungsmitteilung ausgewiesen.

Werbungskosten sind Aufwendungen, die dir entstehen, um diese Leistungen zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten. Für die übrigen Leistungen gibt es weitere Zeilen für Werbungskosten.

Die Werbungskosten ermittelst du selbst. Sie ergeben sich nicht aus der Leistungsmitteilung.

Liegen deine Werbungskosten bei allen Renten und Leistungen der Anlagen R, R-AUS und R-AV/bAV zusammen nicht über dem Pauschbetrag von 102 €, berücksichtigt das Finanzamt diesen Pauschbetrag. Bei Leistungen aus einem Pensionsfonds laut Zeile 5 sind es 1.230 €, wenn die Voraussetzungen für einen Versorgungsfreibetrag nicht vorliegen.

So füllst du die Zeile aus

Trage für jeden Aufwand die Art der Aufwendungen und den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Art der Aufwendungen gibst du als Text an.

Bilde anschließend die Summe aller Einzelbeträge und trage sie in das Feld mit der Kennzahl 803 ein.

ELSTER prüft, ob die Summe mit den Einzelwerten übereinstimmt. Fehlt die Summe oder fehlen einzelne Aufwendungen, meldet das Programm einen Fehler. Achte darauf, dass zu jedem Betrag auch die Art der Aufwendungen angegeben ist.

  • Art der Aufwendungen als Text eintragen
  • Betrag in Euro ohne Cent angeben
  • Summe der Werbungskosten in Kennzahl 803 eintragen
  • Einzelwerte und Summe müssen übereinstimmen

Häufige Fehler

Oft wird die Summe der Werbungskosten eingetragen, ohne die einzelnen Aufwendungen aufzuführen. ELSTER weist dann darauf hin, dass Einzelwerte fehlen.

Ebenso kann es passieren, dass du zwar Einzelbeträge angibst, aber die Summe in Kennzahl 803 vergisst. Auch das führt zu einer Fehlermeldung.

Trage zu jedem Betrag immer die Art der Aufwendungen ein. Fehlt die Bezeichnung, beanstandet ELSTER die Eingabe.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 908003Die angegebene Summe der Werbungskosten zu Leistungen aus einem Pensionsfonds laut Nummer 2 der Leistungsmitteilung stimmt nicht mit den erklärten Einzelwerten überein (Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200065Es wurde die Summe der Werbungskosten zu Leistungen aus einem Pensionsfonds laut Nummer 2 der Leistungsmitteilung erklärt, einzelne Aufwendungen wurden jedoch nicht angegeben (Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200037Bei den Werbungskosten zu Leistungen aus einem Pensionsfonds laut Nummer 2 der Leistungsmitteilung wurden die Art der Aufwendungen und die Höhe der Aufwendungen nicht gemeinsam angegeben (Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 908503Es wurden Einzelwerte zu den Werbungskosten zu Leistungen aus einem Pensionsfonds laut Nummer 2 der Leistungsmitteilung erklärt, die Summe der Werbungskosten wurde jedoch nicht angegeben (Anlage R-AV / bAV).

Zeile 28 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202528
2020–202232
201955
201857
2016–201755

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 28 ein?

Trage die Art und den Betrag deiner Werbungskosten zu Leistungen aus einem Pensionsfonds ein. Die Leistungen selbst stehen in Nummer 2 der Leistungsmitteilung. Die Summe der Werbungskosten gehört in die Kennzahl 803.

Woher weiß ich, welche Werbungskosten ich ansetzen kann?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die dir im Zusammenhang mit den Leistungen aus dem Pensionsfonds entstehen. Du musst sie selbst ermitteln.

Muss ich die Summe in Kennzahl 803 eintragen?

Ja, die Summe der Werbungskosten trägst du in das Feld mit der Kennzahl 803 ein. Sie muss mit der Summe deiner Einzelangaben übereinstimmen, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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