Zum Inhalt springen
Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 7

Anlage R-AV/bAV Zeile 7: Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Hier trägst du das Jahr ein, in dem die Leistung aus dem Pensionsfonds begonnen hat. Das Jahr steht in der Leistungsmitteilung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Maßgebendes Kalenderjahr des VersorgungsbeginnsLeistungen › Rente524 Jahr (JJJJ)

Was gehört in Zeile 7?

In Zeile 7 trägst du das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns ein. Das ist das Jahr, in dem die Leistung aus dem Pensionsfonds begonnen hat. Es steht in der Leistungsmitteilung, die du von der Stelle bekommst, die die Leistung auszahlt.

Das Jahr brauchst du, damit das Finanzamt den Versorgungsfreibetrag berechnen kann. Der Freibetrag hängt davon ab, wann die Versorgung begonnen hat.

Wann musst du die Zeile ausfüllen?

Du füllst Zeile 7 nur aus, wenn du Leistungen aus einem Pensionsfonds beziehst. Das sind Leistungen, die in Zeile 5 eingetragen werden.

Wenn du in Zeile 6 eine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag einträgst, musst du auch das Jahr in Zeile 7 angeben. Ohne dieses Jahr kann das Finanzamt den Freibetrag nicht berechnen.

Wenn du keine Leistungen aus einem Pensionsfonds hast, bleibt die Zeile leer.

Häufige Fehler

Trage das Jahr so ein, wie es in der Leistungsmitteilung als maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns steht.

Das Jahr darf nicht nach dem Veranlagungszeitraum liegen. Für die Steuererklärung 2025 darfst du also höchstens 2025 eintragen.

Wenn du in Zeile 8 den ersten und letzten Monat der Zahlung angibst, musst du trotzdem das Jahr in Zeile 7 eintragen.

  • Jahr vierstellig eintragen, zum Beispiel 2020.
  • Das Jahr steht in der Leistungsmitteilung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 907701Das bei den Leistungen aus einem Pensionsfonds angegebene maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns kann spätestens der Veranlagungszeitraum sein (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 907501Bei den Leistungen aus einem Pensionsfonds wurde der erste und / oder der letzte Monat angegeben, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, nicht aber das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 907201Wird bei den Leistungen aus einem Pensionsfonds die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag mit einem Wert größer 0 angegeben, so ist auch das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu erklären (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 907301Bei den Leistungen aus einem Pensionsfonds wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns angegeben, aber keine Leistungen aus dem Pensionsfonds und keine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (Rente; Anlage R-AV / bAV).

Zeile 7 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–20257
2016–201934

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 7 der Anlage R-AV/bAV ein?

Trage das Kalenderjahr ein, in dem die Leistung aus dem Pensionsfonds begonnen hat. Das Jahr findest du in der Leistungsmitteilung.

Wo finde ich das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns?

Es steht in der Leistungsmitteilung, die du von der auszahlenden Stelle erhältst. Dort ist der Beginn der Versorgung vermerkt.

Muss ich Zeile 7 ausfüllen, wenn ich keine Leistungen aus einem Pensionsfonds habe?

Nein, dann bleibt die Zeile leer. Sie ist nur für Leistungen aus einem Pensionsfonds relevant.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.