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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 4

Anlage R-AV/bAV Zeile 4: Leistungen aus Altersvorsorgevertrag laut Nummer 1

Trage hier die Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung ein. Den Betrag findest du in Nummer 1 der Leistungsmitteilung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung laut Nummer 1 der LeistungsmitteilungLeistungen › Rente500 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 4?

In Zeile 4 trägst du die Leistungen ein, die dir aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung zugeflossen sind. Die amtliche Bezeichnung verweist auf Nummer 1 der Leistungsmitteilung.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Leistungen, Block Rente. Die Kennzahl lautet 500. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen, auch negativ. Der Wert kann per Belegabruf vorausgefüllt sein.

  • Altersvorsorgevertrag
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung

Woher kommt der Betrag?

Die Leistungsmitteilung deines Anbieters weist die Beträge nach Nummern geordnet aus. Nummer 1 der Mitteilung ist die Grundlage für Zeile 4.

Wenn der Belegabruf den Wert bereits übernommen hat, prüfe ihn mit der Leistungsmitteilung. Weicht der vorausgefüllte Betrag ab, korrigiere ihn.

Worauf du achten musst

ELSTER prüft, ob Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre die Summe der Rentenbeträge übersteigen, in denen die Nachzahlung enthalten ist. Ein solcher Fehler verhindert die Abgabe.

Weiter prüft ELSTER, ob eine Nachzahlung für mehrere Jahre erklärt wurde, aber keine Angabe zu Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen oder betrieblicher Altersvorsorge vorliegt.

Bei Nachzahlungen für mehrere Jahre darf pro angegebener Rente nur eine Leistung nach § 22 Nummer 5 EStG eingetragen werden.

In den Jahren 2016 bis 2019 war diese Angabe in Zeile 31. Seit 2020 ist es Zeile 4.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 908101Der bei der Rente angegebene Betrag für die Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre übersteigt die Summe der angegebenen Rentenbeträge in denen die Nachzahlung für mehrere Jahre enthalten ist (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101240004Es wurde eine Nachzahlung für mehrere Jahre erklärt aber keine entsprechende Angabe zu Einnahmen aus Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder aus der betrieblichen Altersvorsorge getätigt (Angaben zur Rente, Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101240003In Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre darf pro angegebener Rente nur eine Leistung nach § 22 Nummer 5 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung) eingetragen werden (Angaben zur Rente, Anlage R-AV / bAV).

Zeile 4 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–20254
2016–201931

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 4 ein?

Die Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung laut Nummer 1 der Leistungsmitteilung. Der Betrag steht in Euro ohne Cent.

Wo finde ich den Betrag für Zeile 4?

In Nummer 1 der Leistungsmitteilung deines Anbieters. Häufig ist der Wert auch schon per Belegabruf vorausgefüllt.

Was bedeutet Kennzahl 500?

Kennzahl 500 ist die Kennzahl für Zeile 4 der Anlage R-AV/bAV. Dort werden die Leistungen aus Altersvorsorgevertrag, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung erfasst.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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