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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 20

Anlage R-AV/bAV Zeile 20: Ende einer abgekürzten Leibrente

Hier trägst du das Datum ein, an dem die abgekürzte Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung endet. Das Datum steht in der Leistungsmitteilung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens amLeistungen › Rente511 Datum (TT.MM.JJJJ) kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 20?

In Zeile 20 trägst du das Datum ein, an dem die abgekürzte Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung erlischt oder umgewandelt wird. Es handelt sich um das späteste Ende der Rente.

Die Zeile gehört zum Block „Rente“ im Abschnitt „Leistungen“. Sie ergänzt die Angaben in Zeile 18 (Betrag der abgekürzten Leibrente) und Zeile 19 (Beginn der Rente).

Woher kommt das Datum?

Das Datum steht in der Leistungsmitteilung, die du von deinem Anbieter erhältst. Sie gehört zur abgekürzten Leibrente laut Nummer 6 oder, bei Leistungen wegen schädlicher Verwendung, laut Nummer 9b.

Dein Anbieter übermittelt die Daten elektronisch an das Finanzamt. Das Datum kann deshalb per Belegabruf vorausgefüllt sein. Gleiche es trotzdem mit deinen Unterlagen ab.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob das Ende der Rente vor dem Beginn liegt. Achte darauf, dass das Datum in Zeile 20 nach dem Datum in Zeile 19 liegt.

Das Datum muss zusammen mit dem Betrag und dem Beginn der Rente angegeben werden. Fehlt eine dieser Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Das Datum darf nicht nach dem Jahr 2099 liegen. Andernfalls gilt es als unplausibel.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 901341Bei der abgekürzten Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 6 oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut Nummer 9b der Leistungsmitteilung liegt das angegebene Rentenende vor dem Rentenbeginn (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 901321Bei der abgekürzten Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 6 oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut Nummer 9b der Leistungsmitteilung müssen Betrag, Beginn der Rente und Ende der Rente angegeben werden (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 827001Das Datum an dem die abgekürzte Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 6 oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut Nummer 9b der Leistungsmitteilung endet liegt nach dem Jahr 2099 und ist daher nicht plausibel (Rente, Anlage R-AV / bAV).

Zeile 20 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202520
2018–201947
2016–201745

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 20 ein?

Trage das Datum ein, an dem die abgekürzte Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung erlischt oder umgewandelt wird. Das Datum findest du in der Leistungsmitteilung.

Muss ich Zeile 20 ausfüllen, wenn ich eine abgekürzte Leibrente beziehe?

Ja, bei einer abgekürzten Leibrente laut Nummer 6 oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut Nummer 9b der Leistungsmitteilung sind Betrag, Beginn und Ende der Rente anzugeben.

Was passiert, wenn das Datum in Zeile 20 vor dem Beginn der Rente liegt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil das Rentenende nicht vor dem Rentenbeginn liegen darf. Korrigiere das Datum entsprechend.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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