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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 6

Anlage R-AV/bAV Zeile 6: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Hier trägst du die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ein. Den Wert findest du in der Leistungsmitteilung deines Pensionsfonds.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bemessungsgrundlage für den VersorgungsfreibetragLeistungen › Rente502 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 6?

In Zeile 6 trägst du die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ein. Sie gehört zu den Leistungen aus einem Pensionsfonds, die du in Zeile 5 angibst.

Die Bemessungsgrundlage ist nicht die ausgezahlte Leistung selbst. Sie ist ein eigener Wert, den der Pensionsfonds in der Leistungsmitteilung ausweist. Übernimm den Betrag von dort.

Zusammenspiel mit anderen Zeilen

Zeile 6 hängt mit Zeile 5 und Zeile 7 zusammen. Wenn du Leistungen aus einem Pensionsfonds erklärst, musst du den Betrag und die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag gemeinsam angeben.

Gibst du in Zeile 6 einen Wert größer 0 an, musst du zusätzlich das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns in Zeile 7 eintragen. Ohne dieses Jahr stoppt ELSTER die Eingabe.

Ein negativer Wert oder 0 in Zeile 6 löst diese Prüfung nicht aus. Das Eingabeformat lässt auch negative Beträge zu.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 906401Bei den Leistungen aus einem Pensionsfonds müssen der Betrag und die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag gemeinsam erklärt werden (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 907201Wird bei den Leistungen aus einem Pensionsfonds die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag mit einem Wert größer 0 angegeben, so ist auch das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu erklären (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 907301Bei den Leistungen aus einem Pensionsfonds wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns angegeben, aber keine Leistungen aus dem Pensionsfonds und keine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (Rente; Anlage R-AV / bAV).

Zeile 6 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–20256
2016–201933

Häufige Fragen

Wo finde ich die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag?

Sie steht in der Leistungsmitteilung deines Pensionsfonds. Wenn dort kein Wert ausgewiesen ist, frage beim Pensionsfonds nach.

Muss ich Zeile 7 ausfüllen, wenn ich Zeile 6 ausfülle?

Ja, wenn du in Zeile 6 einen Wert größer 0 einträgst. Dann musst du in Zeile 7 das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns angeben.

Was passiert, wenn Zeile 6 leer bleibt, obwohl ich Zeile 5 ausgefüllt habe?

ELSTER meldet einen Fehler. Bei Leistungen aus einem Pensionsfonds müssen der Betrag und die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag gemeinsam erklärt werden.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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