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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 14

Anlage R-AV/bAV Zeile 14: Ende der vorhergehenden Leistung

Hier trägst du das Datum ein, an dem die vorhergehende Leistung geendet hat. Der Wert steht in der Leistungsmitteilung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ende der vorhergehenden LeistungLeistungen › Rente519 Datum (TT.MM.JJJJ) kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 14?

In Zeile 14 der Anlage R-AV/bAV trägst du das Ende der vorhergehenden Leistung ein. Das ist das Datum, an dem die Leistung geendet hat, die der jetzt laufenden Leistung vorangegangen ist.

Die Angabe gehört zu den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung. Sie steht im Zusammenhang mit dem Beginn der vorhergehenden Leistung in Zeile 13.

Das Datum wird oft schon über den Belegabruf vorausgefüllt. Du findest es in der Leistungsmitteilung deines Versorgungsträgers.

So füllst du die Zeile aus

Trage das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein. Es muss nach dem Beginn der vorhergehenden Leistung in Zeile 13 liegen.

Beginnt die vorhergehende Leistung und endet sie am selben Tag, ist das nicht zulässig. Das Ende muss nach dem Beginn liegen.

Das Ende darf nicht nach dem Veranlagungszeitraum liegen, für den du die Anlage ausfüllst.

Das Ende der vorhergehenden Leistung darf außerdem nicht nach dem Beginn der Leistung in Zeile 12 liegen.

Wenn du Angaben zu einer vorhergehenden Leistung machst, musst du auch die dazugehörigen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung eintragen.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du nur das Ende, aber nicht den Beginn der vorhergehenden Leistung angibst. Beide Angaben gehören zusammen.

Ein Ende vor dem 1. Januar 2005 wird nicht als vorhergehende Leistung berücksichtigt. Solche Eintragungen sind nicht zulässig.

Achte darauf, dass das Datum nicht nach dem Veranlagungszeitraum liegt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101200029Bei den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung sind Beginn und Ende der vorhergehenden Leistung gemeinsam anzugeben (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200028Bei den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung liegt das angegebene Ende der vorhergehenden Leistung nach dem Beginn der Leistung (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200027Bei den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung liegt das angegebene Ende der vorhergehenden Leistung nach dem Veranlagungszeitraum (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200054Es sind Angaben zu einer vorhergehenden Leistung vorhanden. Die dazugehörigen Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung wurden jedoch nicht eingegeben (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200026Bei den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung liegt das angegebene Ende der vorhergehenden Leistung vor dem Beginn der vorhergehenden Leistung oder entspricht dem Beginn der vorhergehenden Leistung (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200055Leistungen, die vor dem 1. Januar 2005 geendet haben, werden nicht als vorhergehende Leistungen berücksichtigt. Sie wirken sich daher nicht auf die Höhe des Vomhundertsatzes für die Besteuerung der nachfolgenden Leistungen aus. Eingaben zur vorhergehenden Leistung sind nicht zulässig (Rente; Anlage R-AV / bAV).

Zeile 14 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202514
2018–201941
2016–201739

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 14 ein?

Das Datum, an dem die vorhergehende Leistung geendet hat. Es steht in der Leistungsmitteilung.

Muss ich Zeile 13 und Zeile 14 gemeinsam ausfüllen?

Ja. Beginn und Ende der vorhergehenden Leistung gehören zusammen. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Was passiert, wenn die vorhergehende Leistung vor 2005 geendet hat?

Dann wird sie nicht als vorhergehende Leistung berücksichtigt. Du darfst dazu keine Angaben machen.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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