Anlage R-AV/bAV Zeile 14: Ende der vorhergehenden Leistung
Hier trägst du das Datum ein, an dem die vorhergehende Leistung geendet hat. Der Wert steht in der Leistungsmitteilung.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Ende der vorhergehenden LeistungLeistungen › Rente | 519 | Datum (TT.MM.JJJJ) kann per Belegabruf vorausgefüllt sein |
Was gehört in Zeile 14?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101200029Bei den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung sind Beginn und Ende der vorhergehenden Leistung gemeinsam anzugeben (Rente; Anlage R-AV / bAV).
- FehlerPrüfregel 101200028Bei den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung liegt das angegebene Ende der vorhergehenden Leistung nach dem Beginn der Leistung (Rente; Anlage R-AV / bAV).
- FehlerPrüfregel 101200027Bei den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung liegt das angegebene Ende der vorhergehenden Leistung nach dem Veranlagungszeitraum (Rente; Anlage R-AV / bAV).
- FehlerPrüfregel 101200054Es sind Angaben zu einer vorhergehenden Leistung vorhanden. Die dazugehörigen Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung wurden jedoch nicht eingegeben (Rente; Anlage R-AV / bAV).
- FehlerPrüfregel 101200026Bei den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung liegt das angegebene Ende der vorhergehenden Leistung vor dem Beginn der vorhergehenden Leistung oder entspricht dem Beginn der vorhergehenden Leistung (Rente; Anlage R-AV / bAV).
- FehlerPrüfregel 101200055Leistungen, die vor dem 1. Januar 2005 geendet haben, werden nicht als vorhergehende Leistungen berücksichtigt. Sie wirken sich daher nicht auf die Höhe des Vomhundertsatzes für die Besteuerung der nachfolgenden Leistungen aus. Eingaben zur vorhergehenden Leistung sind nicht zulässig (Rente; Anlage R-AV / bAV).
Zeile 14 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2020–2025 | 14 |
| 2018–2019 | 41 |
| 2016–2017 | 39 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 14 ein?
Muss ich Zeile 13 und Zeile 14 gemeinsam ausfüllen?
Was passiert, wenn die vorhergehende Leistung vor 2005 geendet hat?
Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick
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