Anlage R-AV/bAV Zeile 30: Werbungskosten zu Auflösungsbeträgen bei Einmalbesteuerung
Trage hier Art und Höhe deiner Werbungskosten zum Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos (Zeile 22) ein. Die Summe trägst du in Kennzahl 808 ein.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Art der AufwendungenWerbungskosten › Einzelangaben | – | Text |
| BetragWerbungskosten › Einzelangaben | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| Summe | 808 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 30?
So füllst du die Zeile aus
Art der Aufwendungen und Betrag gehören zusammen. Die Summe muss der Addition der Einzelwerte entsprechen. Ohne Einzelwerte darf keine Summe eingetragen werden. Ohne Summe dürfen keine Einzelwerte eingetragen werden.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 908008Die angegebene Summe der Werbungskosten zu Auflösungsbeträgen bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen stimmt nicht mit den erklärten Einzelwerten überein (Anlage R-AV / bAV).
- FehlerPrüfregel 101200067Es wurde die Summe der Werbungskosten zu Auflösungsbeträgen bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen erklärt, einzelne Aufwendungen wurden jedoch nicht angegeben (Anlage R-AV / bAV).
- FehlerPrüfregel 101200041Bei den Werbungskosten zu Auflösungsbeträgen bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen wurden die Art der Aufwendungen und die Höhe der Aufwendungen nicht gemeinsam angegeben (Anlage R-AV / bAV).
- FehlerPrüfregel 908508Es wurden Einzelwerte zu den Werbungskosten zu Auflösungsbeträgen bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen erklärt, die Summe der Werbungskosten wurde jedoch nicht angegeben (Anlage R-AV / bAV).
Zeile 30 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 30 |
| 2020–2022 | 34 |
| 2019 | 57 |
| 2018 | 59 |
| 2016–2017 | 57 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 30 ein?
Woher weiß ich, wie hoch der Auflösungsbetrag ist?
Was prüft ELSTER in Zeile 30?
Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick
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