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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 11

Anlage R-AV/bAV Zeile 11: Rentenanpassungsbetrag bei betrieblicher Altersversorgung

Hier trägst du den Rentenanpassungsbetrag ein, der in den Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung in Zeile 10 enthalten ist. Den Wert findest du in Nummer 4 deiner Leistungsmitteilung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 10 enthaltener RentenanpassungsbetragLeistungen › Rente526 Betrag in Euro ohne Cent kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 11?

In Zeile 10 trägst du die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung ein. In Zeile 11 gibst du an, welcher Teil dieser Leistungen ein Rentenanpassungsbetrag ist.

Der Rentenanpassungsbetrag ist die Summe der Erhöhungen der laufenden Leistung. Er ist nicht identisch mit der Leistung selbst, sondern darin enthalten.

Die Angabe stammt aus Nummer 4 deiner Leistungsmitteilung. Sie kann über den Belegabruf vorausgefüllt sein. Dann prüfst du den übernommenen Wert und korrigierst ihn bei Bedarf.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Betrag darf nicht größer sein als die Leistung, die du in Zeile 10 angegeben hast.

Wenn du den Rentenanpassungsbetrag einträgst, muss auch die Leistung in Zeile 10 ausgefüllt sein. Fehlt die Leistung, meldet ELSTER einen Fehler.

Die Zeile gab es 2018 und 2019 als Zeile 38. Seit 2020 ist sie Zeile 11.

  • Betrag aus Nummer 4 der Leistungsmitteilung übernehmen
  • Nur den Anpassungsbetrag eintragen, nicht die volle Leistung
  • Betrag ohne Cent eintragen
  • Zeile 10 nicht leer lassen

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, den Rentenanpassungsbetrag mit der gesamten Leistung zu verwechseln. Trage in Zeile 11 nur den Anpassungsbetrag ein.

Ein weiterer Fehler: Du füllst Zeile 11 aus, lässt aber Zeile 10 leer. Dann kann ELSTER die Angabe nicht zuordnen und meldet einen Fehler.

Prüfe außerdem, ob der Anpassungsbetrag größer ist als die Leistung in Zeile 10. Das ist nicht zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101240002Der in den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung enthaltene Rentenanpassungsbetrag ist größer als die Leistung selbst (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101200056Es wurde der in den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 4 der Leistungsmitteilung enthaltene Rentenanpassungsbetrag angegeben, die Höhe der Leistungen selbst fehlt jedoch (Rente; Anlage R-AV / bAV).

Zeile 11 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202511
2018–201938

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 11 ein?

Den Rentenanpassungsbetrag, der in den Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung in Zeile 10 enthalten ist. Du findest ihn in Nummer 4 deiner Leistungsmitteilung.

Muss ich Zeile 10 ausfüllen, wenn ich Zeile 11 ausfülle?

Ja. Der Rentenanpassungsbetrag ist Teil der Leistung. Ohne die Leistung in Zeile 10 kann ELSTER den Betrag nicht prüfen und meldet einen Fehler.

Wo stand der Rentenanpassungsbetrag in früheren Jahren?

In den Jahren 2018 und 2019 war die Angabe in Zeile 38. Seit 2020 steht sie in Zeile 11.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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