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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 23

Anlage R-AV/bAV Zeile 23: Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung

Trage hier den Auflösungsbetrag ein, den die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in ihrem Bescheid festgestellt hat. Der Betrag steht in deinem Bescheid und wird oft über den Belegabruf vorausgefüllt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder der Reinvestitionsabsicht nach dem Beginn der Auszahlungsphase laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für AltersvermögenLeistungen › Rente536 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 23?

In Zeile 23 trägst du den Auflösungsbetrag ein, der entsteht, wenn du die Selbstnutzung deiner geförderten Wohnung aufgibst oder deine Reinvestitionsabsicht nach Beginn der Auszahlungsphase fallen lässt. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen stellt diesen Betrag in einem Bescheid fest.

Der Betrag gehört zum Abschnitt Leistungen und zum Block Rente. Er ist nicht identisch mit dem Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos in Zeile 22. Beide Beträge können nicht gleichzeitig vorliegen.

Woher kommt der Wert?

Den Betrag entnimmst du dem Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Häufig ist das Feld bereits über den Belegabruf vorausgefüllt. Dann prüfst du nur, ob der übernommene Wert mit deinem Bescheid übereinstimmt.

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Eine Null ist nicht zulässig. Wenn kein Auflösungsbetrag festgestellt wurde, bleibt die Zeile leer.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 827101Die Felder "Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut Nummer 12 der Leistungsmitteilung", "Beginn der Auszahlungsphase" und "Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht" sind gemeinsam anzugeben (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 810006Der Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und der Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht nach dem Beginn der Auszahlungsphase laut Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen können nicht gemeinsam vorliegen (Rente; Anlage R-AV / bAV).

Zeile 23 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202523
2018–201950
2016–201748

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 23 ein?

Den Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder der Reinvestitionsabsicht nach Beginn der Auszahlungsphase. Den Betrag findest du im Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

Muss ich Zeile 24 und Zeile 25 zusätzlich ausfüllen?

Ja. Den Auflösungsbetrag in Zeile 23, den Beginn der Auszahlungsphase in Zeile 24 und den Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht in Zeile 25 musst du gemeinsam angeben. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Kann ich Zeile 22 und Zeile 23 gleichzeitig ausfüllen?

Nein. Der Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos und der Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht können nicht gemeinsam vorliegen.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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