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Anlage R-AV/bAV 2025 · Zeile 26

Anlage R-AV/bAV Zeile 26: Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre

Hier trägst du Nachzahlungen aus Altersvorsorge oder betrieblicher Altersversorgung ein, die sich auf mehrere vorangegangene Jahre beziehen. Der Betrag steht in Nummer 11 der Leistungsmitteilung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre (laut Nummer 11 der Leistungsmitteilung)Leistungen › Rente516 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 26?

In Zeile 26 trägst du Nachzahlungen ein, die du für mehrere vorangegangene Jahre erhalten hast. Die Angabe stammt aus Nummer 11 der Leistungsmitteilung.

Die Nachzahlung ist bereits in den Leistungen enthalten, die du in den Zeilen 4, 5, 10, 15 oder 18 eingetragen hast. Hier gibst du den Betrag zusätzlich an.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm den Betrag aus Nummer 11 der Leistungsmitteilung. Die Kennzahl lautet 516. Hat dein Anbieter die Daten elektronisch übermittelt, musst du die Zeile nicht ausfüllen, außer du willst davon abweichen.

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen, auch negativ.

  • Die Nachzahlung muss in den Leistungen enthalten sein, die du in den Zeilen 4, 5, 10, 15 oder 18 angegeben hast.
  • Pro angegebener Rente darf nur eine Leistung nach § 22 Nummer 5 EStG eingetragen werden.
  • Wenn du eine Nachzahlung für mehrere Jahre erklärst, musst du auch Angaben zu Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen oder betrieblicher Altersversorgung machen.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn der Betrag für die Nachzahlung höher ist als die Summe der Leistungen, in denen die Nachzahlung enthalten ist.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du eine Nachzahlung für mehrere Jahre angibst, aber keine entsprechenden Einnahmen aus Altersvorsorge oder betrieblicher Altersversorgung erklärst.

Auch wenn du für eine Rente mehrere Leistungen nach § 22 Nummer 5 EStG einträgst, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 908101Der bei der Rente angegebene Betrag für die Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre übersteigt die Summe der angegebenen Rentenbeträge in denen die Nachzahlung für mehrere Jahre enthalten ist (Rente; Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101240004Es wurde eine Nachzahlung für mehrere Jahre erklärt aber keine entsprechende Angabe zu Einnahmen aus Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder aus der betrieblichen Altersvorsorge getätigt (Angaben zur Rente, Anlage R-AV / bAV).
  • FehlerPrüfregel 101240003In Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre darf pro angegebener Rente nur eine Leistung nach § 22 Nummer 5 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung) eingetragen werden (Angaben zur Rente, Anlage R-AV / bAV).

Zeile 26 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202526
2018–201953
2016–201751

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R-AV/bAV Zeile 26 ein?

Den Betrag der Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre laut Nummer 11 der Leistungsmitteilung. Der Betrag ist bereits in den Leistungen der Zeilen 4, 5, 10, 15 oder 18 enthalten.

Wo finde ich den Betrag für Zeile 26?

Der Betrag steht in Nummer 11 der Leistungsmitteilung. Hat der Anbieter die Daten elektronisch übermittelt, musst du ihn nicht selbst eintragen.

Was passiert, wenn die Nachzahlung höher ist als die Leistungen?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn der Betrag für die Nachzahlung höher ist als die Summe der Leistungen, in denen sie enthalten ist. Prüfe dann die Beträge in den Zeilen 4, 5, 10, 15 und 18.

Alle Zeilen der Anlage R-AV/bAV 2025 im Überblick

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