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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 · Kennzahl 76/80

Kennzahl 76/80 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Umsätze nach § 24 UStG (Sägewerkserzeugnisse, Getränke)

Trage hier die Bemessungsgrundlage und die Steuer für Umsätze ein, die nach § 24 UStG (Durchschnittssatz) besteuert werden. Die Werte stammen aus deinen Aufzeichnungen.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, z. B. Wein) (Bemessungsgrundlage)Steuerpflichtige Umsätze76 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, z. B. Wein) (Steuer)Steuerpflichtige Umsätze80 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 18?

In Zeile 18 der Umsatzsteuer-Voranmeldung geben Land- und Forstwirte, die ihre Umsätze nach den Durchschnittssätzen des § 24 UStG versteuern, bestimmte Umsätze an, für die sie Steuer entrichten müssen. Das sind alkoholische Flüssigkeiten wie Wein sowie Sägewerkserzeugnisse und Getränke, die nicht in der Anlage 2 zum UStG stehen.

Die Zeile enthält zwei Kennzahlen: Kennzahl 76 für die Bemessungsgrundlage und Kennzahl 80 für die Steuer. Beide Werte gehören zusammen und müssen gemeinsam eingetragen werden.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Kennzahl 76 die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer ein. Das ist der Nettobetrag dieser Umsätze.

Die Steuer in Kennzahl 80 berechnest du selbst. Der Durchschnittssatz beträgt 2026 für diese Umsätze 19 Prozent. Davon ziehst du den zum Zeitpunkt des Umsatzes geltenden Satz für die pauschalierte Vorsteuer ab. Den verbleibenden Prozentsatz wendest du auf die Bemessungsgrundlage an.

Die Bemessungsgrundlage gibst du ohne Cent an, die Steuer mit Cent. Negative Beträge sind möglich, zum Beispiel bei Berichtigungen.

  • Kennzahl 76: Bemessungsgrundlage (Betrag in Euro ohne Cent)
  • Kennzahl 80: Steuer (Betrag in Euro mit Cent)
  • Beide Felder sind gemeinsam auszufüllen.
  • Nullwerte sind nur bei einer Berichtigung erforderlich.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn der Steuerbetrag im Verhältnis zur Bemessungsgrundlage unwahrscheinlich ist. Prüfe dann deine Eingaben.

Ein häufiger Fehler ist, die vollen 19 Prozent als Steuer einzutragen. Der Satz für die pauschalierte Vorsteuer ist vorher abzuziehen.

Wenn du in beiden Feldern den Wert 0 einträgst, obwohl es sich nicht um eine Berichtigung handelt, erscheint ein Hinweis. In diesem Fall kannst du die Felder leer lassen.

Versteuerst du deine Umsätze nach den allgemeinen Regeln, gehören sie in die Zeilen 13 bis 16 und nicht hierher.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 11085145Der angegebene Steuerbetrag ist im Verhältnis zur Bemessungsgrundlage unwahrscheinlich. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe zu Umsätzen, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, zum Beispiel Wein).
  • HinweisPrüfregel 110085194Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer sowie die Steuer für Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, zum Beispiel Wein), wurde jeweils mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 110085069Die Felder '„Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, z. B. Wein) (Bemessungsgrundlage)“' und '„Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, z. B. Wein) (Steuer)“' sind gemeinsam einzugeben.

Kennzahl 76/80 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025–202618
2023–202417
2021–202224
2016–202030

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 18 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Trage die Bemessungsgrundlage und die Steuer für Umsätze ein, die nach § 24 UStG besteuert werden. Das sind zum Beispiel Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten wie Wein.

Was ist der Unterschied zwischen Kennzahl 76 und 80?

Kennzahl 76 ist die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer. Kennzahl 80 ist die darauf entfallende Steuer. Beide Werte musst du gemeinsam angeben.

Muss ich die Felder ausfüllen, wenn ich keine solchen Umsätze habe?

Nein. Wenn du keine Umsätze nach § 24 UStG hast, kannst du die Felder leer lassen. Nullwerte sind nur bei einer Berichtigung erforderlich.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick

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