Kennzahl 64 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG
Hier trägst du die Berichtigung deines Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG ein. Der Betrag kann positiv oder negativ sein.
Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)F. Abziehbare Vorsteuerbeträge und Berichtigung des Vorsteuerabzugs | 64 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 44?
So füllst du die Zeile aus
Betrag in Euro mit Cent eintragen Negativer Betrag möglich Nullwert nur bei Berichtigung der Anmeldung nötig
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 110085211Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) wurde mit dem Wert 0.00 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
Kennzahl 64 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025–2026 | 44 |
| 2023–2024 | 43 |
| 2021–2022 | 61 |
| 2019–2020 | 58 |
| 2018 | 60 |
| 2016–2017 | 61 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 44 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?
Muss ich Zeile 44 ausfüllen, wenn keine Berichtigung vorliegt?
Kann der Betrag in Zeile 44 negativ sein?
Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick
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