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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 · Kennzahl 89

Kennzahl 89 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 %

Trage hier die Bemessungsgrundlage für innergemeinschaftliche Erwerbe ein, die mit 19 % besteuert werden. Der Betrag ergibt sich aus dem Entgelt der Lieferung.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
zum Steuersatz von 19 ProzentSteuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe89 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 25?

In Zeile 25 trägst du die Bemessungsgrundlage für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe ein, die dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen.

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn du als Unternehmer eine Ware aus einem anderen EU-Mitgliedstaat beziehst und die Ware körperlich nach Deutschland gelangt. Die Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das dir der Lieferant in Rechnung stellt.

Die Steuer für diesen Erwerb wird vom System berechnet. Du gibst nur die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer an.

So füllst du die Zeile aus

Gib den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Wert kann auch negativ sein, wenn du eine Berichtigung vornehmen musst.

Die Zeile steht im Abschnitt „Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe“. Die Kennzahl lautet 89.

  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen.
  • Bei Berichtigungen darf der Betrag negativ sein.
  • Die Steuer wird automatisch berechnet.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du die Bemessungsgrundlage mit 0 erklärst, obwohl keine Berichtigung vorliegt. In diesem Fall ist die Nullerklärung nicht erforderlich.

Ein weiterer Hinweis erscheint, wenn du Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen in Zeile 39 einträgst, aber keine Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben in den Zeilen 25, 26 oder 28 machst. Dann fehlt die dazugehörige Bemessungsgrundlage.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 110085196Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 Prozent wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 11085152Es wurde Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen in Feld '„Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG)“' eingetragen, ohne dass ein Eintrag zu innergemeinschaftlichen Erwerben (Felder '„zum Steuersatz von 19 Prozent“', '„zum Steuersatz von 7 Prozent“', '„zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage)“') erfolgt ist.

Kennzahl 89 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025–202625
2023–202424
2021–202234
2016–202033

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 25 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Die Bemessungsgrundlage für innergemeinschaftliche Erwerbe, die mit 19 % besteuert werden. Das ist das Entgelt ohne Umsatzsteuer, das dir der Lieferant aus einem anderen EU-Staat in Rechnung stellt.

Wird die Umsatzsteuer in Zeile 25 automatisch berechnet?

Ja, die Steuer wird vom System aus der Bemessungsgrundlage und dem Steuersatz von 19 % errechnet. Du trägst nur den Betrag ohne Cent ein.

Kann ich in Zeile 25 auch einen negativen Betrag eintragen?

Ja, bei einer Berichtigung darf der Betrag negativ sein. Das Eingabeformat lässt auch negative Werte zu.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick

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