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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 · Kennzahl 48

Kennzahl 48 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug

Trage hier die Bemessungsgrundlage deiner steuerfreien Umsätze ein, bei denen du keinen Vorsteuerabzug hast. Die Summe stammt aus deiner Buchhaltung.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (z. B. Umsätze nach § 4 Nummer 8 bis 29 oder § 19 Absatz 1 UStG)Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug48 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 23?

In Zeile 23 trägst du die Bemessungsgrundlage deiner steuerfreien Umsätze ein, für die du keinen Vorsteuerabzug geltend machen kannst. Typische Beispiele sind Grundstücksvermietungen nach § 4 Nummer 12 UStG oder Umsätze nach § 4 Nummer 14 UStG, etwa als Arzt oder Heilberufler.

Auch die Umsätze, die als Kleinunternehmer nach § 19 Absatz 1 UStG steuerfrei sind, gehören in diese Zeile, wenn du eine Voranmeldung übermittelst. Als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug.

Die Zeile trägt die Kennzahl 48. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Du kannst auch einen negativen Betrag eintragen, wenn du eine Korrektur vornehmen musst.

So füllst du die Zeile aus

Die Summe ergibt sich aus deiner Buchhaltung. Zähle alle steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug zusammen, die in den Voranmeldungszeitraum fallen.

Anzahlungen zu steuerfreien Umsätzen trägst du nicht ein. Den Gesamtbetrag gibst du im Voranmeldungszeitraum an, in dem du die Leistung ausführst.

ELSTER weist darauf hin, dass du keinen Nullwert eintragen musst, wenn keine solchen Umsätze vorliegen. Die Erklärung eines Nullwertes ist nicht erforderlich, außer es handelt sich um eine berichtigte Anmeldung.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 110085190Die Bemessungsgrundlage zu steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug (zum Beispiel Umsätze nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG) wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.

Kennzahl 48 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025–202623
2023–202422
2021–202230
2016–202024

Häufige Fragen

Was trage ich in Umsatzsteuer-Voranmeldung Zeile 23 ein?

Die Bemessungsgrundlage deiner steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug, zum Beispiel Grundstücksvermietungen, heilberufliche Tätigkeiten oder steuerfreie Umsätze als Kleinunternehmer. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Muss ich Zeile 23 ausfüllen, wenn ich keine steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug habe?

Nein, du musst keinen Nullwert eintragen. ELSTER weist darauf hin, dass die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich ist, außer bei einer berichtigten Anmeldung.

Wo finde ich die Kennzahl für Zeile 23?

Die Kennzahl lautet 48. Sie steht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Zeile 23.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick

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