Kennzahl 48 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
Trage hier die Bemessungsgrundlage deiner steuerfreien Umsätze ein, bei denen du keinen Vorsteuerabzug hast. Die Summe stammt aus deiner Buchhaltung.
Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (z. B. Umsätze nach § 4 Nummer 8 bis 29 oder § 19 Absatz 1 UStG)Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug | 48 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 23?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 110085190Die Bemessungsgrundlage zu steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug (zum Beispiel Umsätze nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG) wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
Kennzahl 48 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025–2026 | 23 |
| 2023–2024 | 22 |
| 2021–2022 | 30 |
| 2016–2020 | 24 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Umsatzsteuer-Voranmeldung Zeile 23 ein?
Muss ich Zeile 23 ausfüllen, wenn ich keine steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug habe?
Wo finde ich die Kennzahl für Zeile 23?
Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick
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