Kennzahl 41 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
Kennzahl 41 der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 heißt im amtlichen Vordruck „Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“. Hier steht, was in die Felder gehört, welche Prüfungen ELSTER macht und in welcher Zeile die Angabe in früheren Jahren stand.
Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerSteuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug | 41 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 110085186Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer zu innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
Kennzahl 41 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025–2026 | 19 |
| 2023–2024 | 18 |
| 2021–2022 | 26 |
| 2016–2020 | 20 |
Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick
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