Kennzahl 77 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Hier trägst du das Entgelt ohne Umsatzsteuer für Lieferungen deines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs in das übrige EU-Gebiet an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein. Die Zeile gilt nur, wenn du nach den Durchschnittssätzen des § 24 UStG versteuerst.
Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG an Abnehmer mit Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerSteuerpflichtige Umsätze | 77 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 17?
Worauf du achten musst
Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 110085193Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer für Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
Kennzahl 77 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025–2026 | 17 |
| 2023–2024 | 16 |
| 2021–2022 | 23 |
| 2016–2020 | 29 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 17 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?
Muss ich die Zeile ausfüllen, wenn der Betrag 0 ist?
In welcher Zeile stand der Eintrag früher?
Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick
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