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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 · Kennzahl 500

Kennzahl 500 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung

Hier gibst du an, ob es in dieser Umsatzsteuer-Voranmeldung steuererhebliche Sachverhalte gibt, die nicht oder abweichend erklärt werden. Die ergänzenden Angaben werden gesondert geprüft.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In dieser SteueranmeldungErgänzende Angaben zur Steueranmeldung500 Auswahl
  • 1 = konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden
  • 2 = wird bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten
  • 3 = sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden
  • 4 = liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl)
Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung– Text

Was gehört in Zeile 55?

In Zeile 55 trägst du ein, ob es in dieser Steueranmeldung weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte gibt, die über die Angaben im Formular hinausgehen. Dafür wählst du einen der vier Auswahlwerte aus.

Die Auswahlwerte bedeuten: 1 = konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden, 2 = wird bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten, 3 = sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden, 4 = liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor (Mehrfachauswahl).

Zusätzlich gibt es das Feld „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ als Textfeld. Dort beschreibst du die Sachverhalte, die du mit dem Auswahlwert kennzeichnest.

Wann musst du die Zeile ausfüllen?

Du füllst die Zeile nur aus, wenn es tatsächlich etwas zu erklären gibt. Das kann zum Beispiel sein, wenn sich ein steuererheblicher Sachverhalt in den Feldern der Anmeldung nicht abbilden lässt, wenn du bewusst von der Auffassung der Verwaltung abweichst oder wenn ein Sachverhalt personell geprüft werden soll.

Übermittelst du mit der Anmeldung lediglich Belege und Aufstellungen, trägst du in Zeile 55 nichts ein.

Wenn du einen Auswahlwert einträgst, musst du auch das Textfeld ausfüllen. Umgekehrt gilt: Wenn du das Textfeld ausfüllst, musst du auch einen Auswahlwert angeben. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

  • Auswahlwert 1: steuererhebliche Sachverhalte konnten nicht erklärt werden
  • Auswahlwert 2: bewusst abweichende Rechtsauffassung von der Verwaltungsauffassung
  • Auswahlwert 3: Sachverhalte sollen personell vertieft geprüft werden
  • Auswahlwert 4: mehrere der vorgenannten Gründe liegen vor

Häufige Fehler

Trage hier keine Angaben ein, die das Finanzamt gesondert erhalten muss. Dazu gehören Bankverbindung, Adresse, Stundung, Verrechnung und Einspruch. Diese Angaben werden in diesem Feld nicht berücksichtigt.

Fülle das Feld nicht vorsorglich aus. Es ist nur für ergänzende oder abweichende Angaben und Sachverhalte gedacht, die über das Formular hinausgehen.

Die ergänzenden Angaben werden gesondert geprüft. Das kann die Bearbeitungsdauer verlängern.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 110085049Sie haben ergänzende Angaben eingetragen. Diese Eintragung ist nur zu machen, wenn über die Angaben im Formular hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass Angaben zu Bankverbindung, Adresse, Stundung, Verrechnung und Einspruch hier nicht berücksichtigt werden. Bitte teilen Sie diese Angaben dem Finanzamt gesondert mit.
  • FehlerPrüfregel 11085137Es wurde im Feld „In dieser Steueranmeldung“ angegeben, dass noch weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind. Im Feld „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ wurden jedoch keine Angaben gemacht oder umgekehrt.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 55 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Du wählst einen Auswahlwert von 1 bis 4 aus, wenn es steuererhebliche Sachverhalte gibt, die nicht oder abweichend erklärt werden. Zusätzlich beschreibst du den Sachverhalt im Textfeld.

Wann muss ich die ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung ausfüllen?

Nur wenn du über die Angaben im Formular hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen willst. Sonst bleibt das Feld leer.

Was passiert, wenn ich die Kennzahl 500 ausfülle?

Deine ergänzenden Angaben werden gesondert geprüft. Das kann die Bearbeitung der Voranmeldung verlängern.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick

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