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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 · Kennzahl 37

Kennzahl 37 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge

Hier gibst du zusätzlich an, um wie viel sich deine abziehbaren Vorsteuerbeträge gemindert haben, weil das vereinbarte Entgelt uneinbringlich geworden ist. Der Betrag steckt schon in den Zeilen 38, 42 und 43.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (in der Zeile 38 aus Rechnungen von anderen Unternehmen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) sowie in den Zeilen 42 und 43 enthalten)I. Ergänzende Angaben zu Minderungen nach § 17 Absatz 1 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG37 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 52?

In Zeile 52 trägst du die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge ein, die auf ein uneinbringlich gewordenes Entgelt entfällt (§ 17 Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG). Das betrifft dich als Leistungsempfänger, wenn du eine Rechnung eines anderen Unternehmers nicht bezahlst und die Forderung uneinbringlich wird.

Die Minderung betrifft Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (Zeile 38) sowie Beträge, die in den Zeilen 42 und 43 enthalten sind. Die Zeile gehört zu den ergänzenden Angaben zu Minderungen nach § 17 UStG.

So füllst du die Zeile aus

Den Vorsteuerabzug berichtigst du zuerst in den Zeilen, in denen du ihn erklärt hast. In Zeile 52 gibst du die Minderung wegen Uneinbringlichkeit nur zusätzlich an. Der Betrag ist in Euro mit Cent einzutragen.

Andere Minderungen, etwa durch Skonto oder Rabatt, gehören nicht zusätzlich in diese Zeile. Ebenfalls nicht hierher gehören Änderungen bei innergemeinschaftlichen Erwerben, bei Leistungen nach § 13b UStG und bei der Einfuhrumsatzsteuer.

Wenn keine Minderung vorliegt, musst du die Zeile nicht mit 0,00 ausfüllen. ELSTER weist darauf hin, dass die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich ist, wenn es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt.

  • Nur Minderungen wegen uneinbringlicher Entgelte eintragen.
  • Nur den geminderten Teil der Vorsteuer angeben, nicht den vollen Vorsteuerbetrag.
  • Betrag in Euro mit Cent eintragen.
  • Bei keiner Minderung die Zeile leer lassen.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, hier den gesamten Vorsteuerbetrag aus Zeile 38 einzutragen. Die Zeile 52 verlangt nur die Minderung, nicht den ursprünglichen Betrag.

Ein weiterer Fehler ist, hier jede Minderung der Vorsteuer anzugeben. Gemeint sind nur Minderungen, weil das Entgelt uneinbringlich geworden ist.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 110085217Bei den ergänzenden Angaben zu Minderungen nach § 17 Absatz 1 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG wurde eine Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge mit dem Wert 0.00 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.

Kennzahl 37 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025–202652
2023–202451
2021–202274

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 52 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge, weil ein vereinbartes Entgelt uneinbringlich geworden ist. Der Betrag ist bereits in den Zeilen 38, 42 und 43 enthalten und wird in Euro mit Cent angegeben.

Muss ich Zeile 52 ausfüllen, wenn keine Minderung vorliegt?

Nein. Wenn keine Minderung vorliegt und es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.

Wo stand die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge früher?

In den Jahren 2021 und 2022 war das Zeile 74, in den Jahren 2023 und 2024 Zeile 51. Seit 2025 ist es Zeile 52.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick

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