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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 · Kennzahl 45

Kennzahl 45 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Nicht steuerbare Umsätze mit Leistungsort im Ausland

Trage hier den Nettobetrag deiner übrigen nicht steuerbaren Umsätze ein, bei denen der Leistungsort nicht im Inland liegt. Der Wert kommt aus deiner Buchhaltung.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)E. Ergänzende Angaben zu Umsätzen45 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 36?

In Zeile 36 trägst du die Bemessungsgrundlage für übrige nicht steuerbare Umsätze ein, deren Leistungsort nicht im Inland liegt. Das sind Umsätze, die du in Deutschland nicht versteuerst, weil der Ort der Leistung im Ausland liegt.

Typische Fälle sind sonstige Leistungen an Kunden im Drittland, die dort steuerbar sind. Auch Leistungen an Unternehmen in der EU können hier stehen, wenn sie nicht unter die Zeile 35 fallen.

Hierher gehören auch Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen und innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Privatkunden im übrigen Gemeinschaftsgebiet, wenn der Leistungsort dort liegt.

Die Zeile gehört zum Abschnitt E „Ergänzende Angaben zu Umsätzen“. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen, auch negative Werte sind möglich.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Nettobetrag ein. Hast du auf diese Umsätze ausländische Umsatzsteuer berechnet, ziehst du sie vorher ab.

Wenn du keine solchen Umsätze hast, kannst du die Zeile leer lassen. ELSTER weist darauf hin, dass die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich ist, solange es sich nicht um eine Berichtigung handelt.

Achte darauf, dass du die Abgrenzung zu Zeile 35 (nicht steuerbare sonstige Leistungen nach § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG) und zu den steuerfreien Umsätzen in den Zeilen 19 bis 23 richtig vornimmst. Im Inland nicht steuerbare Umsätze wie eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gehören nicht in diese Zeile.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 110085203Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer für übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.

Kennzahl 45 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025–202636
2023–202435
2021–202251
2019–202041
2016–201842

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 36 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Trage den Nettobetrag deiner übrigen nicht steuerbaren Umsätze ein, bei denen der Leistungsort nicht im Inland liegt. Das sind zum Beispiel sonstige Leistungen an Kunden im Drittland, die dort steuerbar sind.

Muss ich Zeile 36 ausfüllen, wenn ich keine solchen Umsätze habe?

Nein, du kannst die Zeile leer lassen. ELSTER weist darauf hin, dass die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich ist, solange es sich nicht um eine Berichtigung handelt.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 35 und Zeile 36?

In Zeile 35 stehen nicht steuerbare sonstige Leistungen nach § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG. In Zeile 36 stehen alle übrigen nicht steuerbaren Umsätze, deren Leistungsort nicht im Inland liegt.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick

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