Kennzahl 45 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Nicht steuerbare Umsätze mit Leistungsort im Ausland
Trage hier den Nettobetrag deiner übrigen nicht steuerbaren Umsätze ein, bei denen der Leistungsort nicht im Inland liegt. Der Wert kommt aus deiner Buchhaltung.
Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)E. Ergänzende Angaben zu Umsätzen | 45 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 36?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 110085203Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer für übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
Kennzahl 45 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025–2026 | 36 |
| 2023–2024 | 35 |
| 2021–2022 | 51 |
| 2019–2020 | 41 |
| 2016–2018 | 42 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 36 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?
Muss ich Zeile 36 ausfüllen, wenn ich keine solchen Umsätze habe?
Was ist der Unterschied zwischen Zeile 35 und Zeile 36?
Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick
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