Kennzahl 21 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: E. Ergänzende Angaben zu Umsätzen
Kennzahl 21 der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 heißt im amtlichen Vordruck „Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG“. Hier steht, was in die Felder gehört, welche Prüfungen ELSTER macht und in welcher Zeile die Angabe in früheren Jahren stand.
Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStGE. Ergänzende Angaben zu Umsätzen | 21 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 110085202Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer für nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
Kennzahl 21 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025–2026 | 35 |
| 2023–2024 | 34 |
| 2021–2022 | 50 |
| 2019–2020 | 40 |
| 2016–2018 | 41 |
Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick
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