Zum Inhalt springen
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 · Kennzahl 67

Kennzahl 67 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Vorsteuer aus Leistungen nach § 13b UStG

Hier trägst du die Vorsteuer ein, die auf Leistungen entfällt, bei denen du die Umsatzsteuer selbst schuldest. Den Betrag berechnest du aus der Bemessungsgrundlage.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)F. Abziehbare Vorsteuerbeträge und Berichtigung des Vorsteuerabzugs67 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 41?

In Zeile 41 trägst du die Vorsteuer aus Leistungen ein, für die du als Leistungsempfänger nach § 13b UStG die Umsatzsteuer schuldest, zum Beispiel Bauleistungen an dich als Bauunternehmer oder Dienstleistungen eines Unternehmers aus einem anderen EU-Staat.

Die Umsätze meldest du in den Zeilen 30 bis 32 mit Bemessungsgrundlage und Steuer. Dieselbe Steuer kannst du hier als Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung für dein Unternehmen ausgeführt wurde und du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Kleinunternehmer und Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug schulden die Steuer, dürfen sie aber nicht abziehen.

So füllst du die Zeile aus

Der Betrag steht nicht in der Rechnung des leistenden Unternehmers. Bei Leistungen nach § 13b UStG schuldest du die Umsatzsteuer selbst und berechnest sie aus der Bemessungsgrundlage.

Das Feld erlaubt auch negative Beträge. Ein negativer Eintrag kann nötig sein, wenn sich die Bemessungsgrundlage ändert und du den Vorsteuerabzug berichtigen musst.

  • Betrag in Euro mit Cent eintragen, auch negative Werte sind möglich.
  • Der Betrag muss zu den Umsätzen passen, für die du die Steuer nach § 13b UStG schuldest.
  • Bei einer Berichtigung der Anmeldung kannst du auch Nullwerte erklären.

Häufige Fehler

Oft wird die Vorsteuer aus der Rechnung übernommen. Das ist falsch, weil der leistende Unternehmer bei § 13b UStG keine Umsatzsteuer ausweist.

Ein Nullwert ist nur bei einer berichtigten Anmeldung nötig. Sonst weist ELSTER darauf hin, dass die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich ist.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 110085209Die Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG) wurden mit dem Wert 0.00 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.

Kennzahl 67 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025–202641
2023–202440
2021–202258
2019–202056
201858
2016–201759

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 41 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Die Vorsteuer aus Leistungen, für die du nach § 13b UStG die Umsatzsteuer schuldest, soweit du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Den Betrag berechnest du aus der Bemessungsgrundlage.

Woher kommt der Betrag für Kennzahl 67?

Du berechnest ihn selbst aus der Bemessungsgrundlage der Leistung. In der Rechnung des leistenden Unternehmers steht bei § 13b UStG keine Umsatzsteuer.

Kann ich in Zeile 41 einen negativen Betrag eintragen?

Ja, das Feld erlaubt Beträge in Euro mit Cent, auch negativ. Ein negativer Wert kann bei einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs nötig sein.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.