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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 · Kennzahl 50

Kennzahl 50 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

Trage hier zusätzlich ein, um wie viel sich die Bemessungsgrundlage gemindert hat, weil das Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist. Die Minderung ist bereits in den Zeilen 13 bis 18 enthalten.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Minderung der Bemessungsgrundlage (in den Zeilen 13 bis 18 enthalten)I. Ergänzende Angaben zu Minderungen nach § 17 Absatz 1 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG50 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Kennzahl 50?

Kennzahl 50 gehört zu Zeile 51 im Abschnitt „I. Ergänzende Angaben zu Minderungen nach § 17 Absatz 1 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG“. Die amtliche Bezeichnung lautet „Minderung der Bemessungsgrundlage (in den Zeilen 13 bis 18 enthalten)“.

Gemeint sind nur Minderungen, weil das vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist, zum Beispiel weil dein Kunde nicht zahlt. Andere Änderungen der Bemessungsgrundlage, etwa durch Skonto oder Rabatt, trägst du hier nicht zusätzlich ein.

So füllst du die Zeile aus

Die Minderung berücksichtigst du zuerst bei den Bemessungsgrundlagen in den Zeilen 13 bis 18. In Kennzahl 50 gibst du sie nur zusätzlich an. Die Angabe wirkt sich deshalb nicht auf die Zahllast aus.

Der Betrag ist in Euro ohne Cent anzugeben. Negative Werte sind in diesem Feld nicht vorgesehen. Du erfasst die Minderung in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Forderung uneinbringlich geworden ist.

  • Nur Minderungen wegen uneinbringlicher Entgelte
  • Betrag in Euro ohne Cent, ohne Minuszeichen
  • Keine Nullwerte eintragen, wenn keine Berichtigung vorliegt

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin: Wenn du eine Minderung mit dem Wert 0 erklärst und es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.

Verwechsle Kennzahl 50 nicht mit Kennzahl 37. Kennzahl 37 betrifft die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge, Kennzahl 50 die Minderung der Bemessungsgrundlage.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 110085216Bei den ergänzenden Angaben zu Minderungen nach § 17 Absatz 1 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG wurde eine Minderung der Bemessungsgrundlage mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.

Kennzahl 50 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025–202651
2023–202450
2021–202273

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 51 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Die Minderung der Bemessungsgrundlage, weil das Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist. Die Minderung ist bereits in den Zeilen 13 bis 18 enthalten und wird hier nur zusätzlich angegeben.

Kann ich in Kennzahl 50 auch negative Werte eintragen?

Nein. Das Feld nimmt nur Beträge in Euro ohne Cent und ohne Minuszeichen auf.

Muss ich in Kennzahl 50 eine Null eintragen, wenn keine Minderung vorliegt?

Nein. ELSTER weist darauf hin, dass die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich ist, wenn es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick

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