Zum Inhalt springen
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 · Kennzahl 39

Kennzahl 39 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abzug der Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung

Hier ziehst du die festgesetzte Sondervorauszahlung ab, die du für die Dauerfristverlängerung geleistet hast. Der Betrag steht in der Regel nur in der letzten Voranmeldung des Jahres.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (in der Regel nur in der letzten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums auszufüllen)H. Vorauszahlung / Überschuss39 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 49?

In Zeile 49 trägst du den Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung ein. Die Sondervorauszahlung fällt nur an, wenn du monatlich voranmeldest und die Dauerfristverlängerung nutzt. Sie beträgt 1/11 der Vorauszahlungen des Vorjahres.

Die Sondervorauszahlung berechnest du selbst und meldest sie an. Das Finanzamt setzt sie fest. Den festgesetzten Betrag ziehst du in der Voranmeldung ab, grundsätzlich in der letzten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums, also für Dezember.

Wann du die Zeile ausfüllst

Nutzt du die Dauerfristverlängerung und meldest monatlich, füllst du Zeile 49 in der Regel nur in der letzten Voranmeldung des Jahres aus. Hast du deine Tätigkeit im Laufe des Jahres eingestellt oder auf die Dauerfristverlängerung verzichtet, trägst du die Sondervorauszahlung im letzten Voranmeldungszeitraum ein, für den die Fristverlängerung gilt.

Meldest du vierteljährlich, fällt keine Sondervorauszahlung an. Dann bleibt die Zeile leer.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 110085215Der Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (in der Regel nur in der letzten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums auszufüllen) wurde mit dem Wert 0.00 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.

Kennzahl 39 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025–202649
2023–202448
2021–202267
2019–202065
2016–201867

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 49 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Die festgesetzte Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Sie fällt nur bei monatlicher Voranmeldung an und wird grundsätzlich in der letzten Voranmeldung des Jahres abgezogen.

Muss ich die Sondervorauszahlung selbst berechnen?

Ja. Du berechnest die Sondervorauszahlung selbst und meldest sie an. Sie beträgt 1/11 der Vorauszahlungen des Vorjahres.

Fülle ich Zeile 49 auch bei vierteljährlicher Voranmeldung aus?

Nein. Bei vierteljährlicher Voranmeldung fällt keine Sondervorauszahlung an. Die Zeile bleibt leer.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.