Kennzahl 39 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abzug der Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung
Hier ziehst du die festgesetzte Sondervorauszahlung ab, die du für die Dauerfristverlängerung geleistet hast. Der Betrag steht in der Regel nur in der letzten Voranmeldung des Jahres.
Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (in der Regel nur in der letzten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums auszufüllen)H. Vorauszahlung / Überschuss | 39 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 49?
Wann du die Zeile ausfüllst
Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 110085215Der Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (in der Regel nur in der letzten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums auszufüllen) wurde mit dem Wert 0.00 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
Kennzahl 39 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025–2026 | 49 |
| 2023–2024 | 48 |
| 2021–2022 | 67 |
| 2019–2020 | 65 |
| 2016–2018 | 67 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 49 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?
Muss ich die Sondervorauszahlung selbst berechnen?
Fülle ich Zeile 49 auch bei vierteljährlicher Voranmeldung aus?
Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick
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