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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 · Kennzahl 46/47

Kennzahl 46/47 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Bezogene EU-Sonstleistungen als Steuerschuldner

Hier trägst du sonstige Leistungen eines Unternehmers aus einem anderen EU-Staat ein, für die du die Umsatzsteuer schuldest. Die Steuer berechnest du auf den Nettobetrag.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) (Bemessungsgrundlage)D. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)46 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) (Steuer)D. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)47 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 30?

In Zeile 30 meldest du sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG, die du von einem Unternehmer bezogen hast, der in einem anderen EU-Staat ansässig ist. Für diese Leistungen schuldest du die Umsatzsteuer nach § 13b Absatz 1 UStG.

Typische Fälle sind Werbeleistungen, Beratung oder Softwarenutzung von Anbietern aus einem anderen EU-Staat. Der Rechnungsbetrag ist die Bemessungsgrundlage, die Umsatzsteuer wird darauf berechnet.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Bemessungsgrundlage in Kennzahl 46 ein und die darauf entfallende Umsatzsteuer in Kennzahl 47. Beide Angaben gehören zusammen und müssen gemeinsam erfasst werden.

Die Bemessungsgrundlage gibst du in Euro ohne Cent an, die Steuer in Euro mit Cent. Die Steuer berechnest du auf den Nettobetrag, du rechnest sie nicht heraus.

  • Kennzahl 46: Bemessungsgrundlage ohne Cent
  • Kennzahl 47: Steuer mit Cent
  • Beide Kennzahlen gemeinsam eingeben
  • Die Vorsteuer trägst du in Zeile 41 ein

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn der Steuerbetrag im Verhältnis zur Bemessungsgrundlage unwahrscheinlich ist. Prüfe dann deine Eingabe.

Wenn du die Bemessungsgrundlage mit 0 angibst und es sich nicht um eine berichtigte Anmeldung handelt, meldet ELSTER einen Hinweis. Die Angabe der Steuer kann dann ebenfalls entfallen.

Fehlt eine der beiden Kennzahlen, gibt ELSTER einen Fehler aus. Trage immer beide Werte ein.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 11085143Der angegebene Steuerbetrag ist im Verhältnis zur Bemessungsgrundlage unwahrscheinlich. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe zu sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG).
  • HinweisPrüfregel 110085204Die Bemessungsgrundlage für sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich. Die Angabe der Steuer hierzu kann, wenn die Bemessungsgrundlage mit Wert 0 nicht angegeben wird, ebenfalls entfallen.
  • FehlerPrüfregel 110085066Die Felder '„Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) (Bemessungsgrundlage)“' und '„Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) (Steuer)“' sind gemeinsam einzugeben.

Kennzahl 46/47 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025–202630
2023–202429
2021–202240
2016–202048

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 30 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Du trägst sonstige Leistungen eines Unternehmers aus einem anderen EU-Staat ein, für die du die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldest. Die Bemessungsgrundlage kommt in Kennzahl 46, die Steuer in Kennzahl 47.

Kann ich die Vorsteuer für diese Leistungen abziehen?

Ja, wenn die Leistungen für dein Unternehmen ausgeführt worden sind und du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Die Vorsteuer aus Leistungen nach § 13b UStG trägst du in Zeile 41 ein. Damit wird die von dir geschuldete Steuer im Regelfall ausgeglichen.

Was bedeutet der ELSTER-Hinweis zum unwahrscheinlichen Steuerbetrag?

ELSTER prüft, ob die Steuer im Verhältnis zur Bemessungsgrundlage plausibel ist. Wenn der Hinweis erscheint, kontrolliere deine Eingaben zu Kennzahl 46 und 47.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick

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