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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 · Kennzahl 10

Kennzahl 10 der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung

Hier kreuzt du an, wenn du eine bereits übermittelte Anmeldung berichtigst. Die Kennzahl 10 steht in Zeile 7.

Stand: Formular 2026 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Berichtigte AnmeldungII. Berechnung und Anmeldung der Sondervorauszahlung auf die Steuer für das Kalenderjahr 2026 von Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich zu übermitteln haben.10 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was bedeutet Kennzahl 10?

Mit der Kennzahl 10 zeigst du dem Finanzamt, dass die Anmeldung eine Berichtigung ist. Du trägst eine 1 ein, wenn du eine bereits übermittelte Anmeldung für denselben Zeitraum korrigierst.

Die Kennzahl 10 steht in Zeile 7. Das Ankreuzfeld gibt es bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und bei der Anmeldung der Sondervorauszahlung.

Wann du das Feld ankreuzt

Kreuze nur an, wenn du tatsächlich eine berichtigte Anmeldung übermittelst. Eine erstmalige Anmeldung bleibt ohne Kreuz.

Die berichtigte Anmeldung ersetzt die frühere Anmeldung. Trage deshalb alle Werte des Zeitraums vollständig ein, nicht nur die geänderten Beträge oder Differenzen.

  • 1 = Ja: Du gibst eine berichtigte Anmeldung ab.
  • Kein Eintrag: Es handelt sich um die ursprüngliche Anmeldung.

Häufige Fehler

Setze das Kreuz nicht bei einer Erstmeldung oder einer Nullmeldung. Es ist nur für Berichtigungen gedacht.

Die Prüfregeln von ELSTER weisen darauf hin, dass Nullwerte in verschiedenen Feldern nicht erklärt werden müssen, wenn es sich nicht um eine Berichtigung handelt. In einer Berichtigung können Nullwerte dagegen sinnvoll sein, etwa wenn ein früher gemeldeter Betrag wegfällt.

Was ELSTER bei dieser Kennzahl prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 110085211Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) wurde mit dem Wert 0.00 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 110085208Die entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG) wurde mit dem Wert 0.00 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 110085195Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer für Erwerbe nach §§ 4b und 25c UStG wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 110085191Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer für steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 7 % wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung eines Nullwertes nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 110085210Die Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind (§ 23a UStG), wurden mit dem Wert 0.00 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 110085209Die Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG) wurden mit dem Wert 0.00 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 110085203Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer für übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 110085202Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer für nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG wurde mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 110085207Die Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG) wurden mit dem Wert 0.00 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.
  • HinweisPrüfregel 110085192Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer sowie die Steuer für steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen wurde jeweils mit dem Wert 0 erklärt. Da es sich nicht um eine Berichtigung der Anmeldung handelt, ist die Erklärung von Nullwerten nicht erforderlich.

Dazu kommen 24 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Kennzahl 10 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025–20267
2023–20246
2016–202222

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 7 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Du kreuzt das Feld an, wenn du eine berichtigte Anmeldung abgibst. Die Zeile trägt die Kennzahl 10.

Wann muss ich die berichtigte Anmeldung ankreuzen?

Immer wenn du eine bereits übermittelte Anmeldung für denselben Zeitraum korrigierst. Bei einer Erstmeldung bleibt das Feld leer.

Gilt das Kreuz auch bei der Anmeldung der Sondervorauszahlung?

Ja. Das Feld „Berichtigte Anmeldung“ gibt es auch dort, für Unternehmer, die ihre Voranmeldungen monatlich übermitteln. Es zeigt an, dass du eine bereits übermittelte Anmeldung berichtigst.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 im Überblick

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