Anlage V-Sonstige Zeile 12: Finanzamt bei geschlossenen Immobilienfonds
Hier trägst du das Finanzamt ein, das für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus dem geschlossenen Immobilienfonds zuständig ist. Die Angabe stammt aus der Feststellungserklärung oder dem Feststellungsbescheid.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| FinanzamtAnteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus › Einzelangaben | – | Text |
Was gehört in Zeile 12?
Woher kommt der Eintrag?
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100760006Bei den Angaben zu geschlossenen Immobilienfonds wurde die Bezeichnung des Immobilienfonds angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,,).
- FehlerPrüfregel 100760005Bei den Angaben zu geschlossenen Immobilienfonds wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung des Immobilienfonds fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,,).
Zeile 12 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 12 |
| 2023 | 10 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 12 der Anlage V-Sonstige ein?
Muss ich Zeile 12 ausfüllen, wenn ich nur an einer Gemeinschaft beteiligt bin?
Warum meldet ELSTER einen Fehler oder Hinweis zu Zeile 12?
Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick
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