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Anlage V-Sonstige 2025 · Zeile 34

Anlage V-Sonstige Zeile 34: Einkünfte aus Vermietung von Sachinbegriffen

Trage hier die Einkünfte ein, die du aus der Vermietung oder Verpachtung von Sachinbegriffen erzielst. Der Betrag ergibt sich aus deinen Einnahmen abzüglich der Werbungskosten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten › Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen– Text
Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / GesellschaftEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten › Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Ehefrau / Person BEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten › Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 34?

In Zeile 34 trägst du die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen ein. Ein Sachinbegriff ist eine Gesamtheit beweglicher Sachen, die als Einheit vermietet wird, zum Beispiel eine Geschäftseinrichtung.

Die Einkünfte berechnest du aus den Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Der Betrag kann positiv oder negativ sein. Trage ihn in Euro ohne Cent ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst die Bezeichnung der Einkünfte ein. Danach erfasst du den Betrag für die steuerpflichtige Person beziehungsweise den Ehemann, die Person A, die Gemeinschaft oder Gesellschaft. Bei Zusammenveranlagung gibst du zusätzlich den Betrag für die Ehefrau beziehungsweise Person B an.

Achte darauf, dass die Summe der Einzelbeträge mit dem angegebenen Gesamtbetrag übereinstimmt. ELSTER prüft, ob Bezeichnung und Betrag vollständig sind und ob die Summen stimmen.

Häufige Fehler

Vergisst du die Bezeichnung der Einkünfte, meldet ELSTER einen Fehler. Gibst du nur die Bezeichnung an, aber keinen Betrag, erscheint ebenfalls eine Fehlermeldung.

Die Summe der Einzelbeträge muss mit dem Gesamtbetrag übereinstimmen. Prüfe deine Eingaben, bevor du die Anlage absendest.

  • Bezeichnung der Einkünfte fehlt
  • Betrag fehlt, obwohl Bezeichnung angegeben wurde
  • Summe der Einzelbeträge stimmt nicht mit dem Gesamtbetrag überein

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100760011Es wurden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen angegeben, es fehlt jedoch die Bezeichnung der Einkünfte (Anlage V-Sonstige, möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 100760012Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen wurde eine Bezeichnung der Einkünfte angegeben, die Höhe der Einkünfte wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 100760016Es wurden die Summe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, Einzelbeträge zu den vorliegenden Sachverhalten wurden jedoch nicht angegeben (Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 180359Es wurden Einzelbeträge zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 180227Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100760015Es wurden die Summe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, Einzelbeträge zu den vorliegenden Sachverhalten wurden jedoch nicht angegeben (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
  • FehlerPrüfregel 180358Es wurden Einzelbeträge zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
  • FehlerPrüfregel 180226Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).

Zeile 34 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202534
202326

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 34 ein?

Trage die Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Sachinbegriffen ein. Das ist der Betrag nach Abzug der Werbungskosten.

Was ist ein Sachinbegriff?

Ein Sachinbegriff ist eine Gesamtheit beweglicher Sachen, die als Einheit vermietet wird, zum Beispiel eine Geschäftseinrichtung.

Muss ich die Bezeichnung der Einkünfte angeben?

Ja, die Bezeichnung ist erforderlich. Ohne Bezeichnung meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick

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