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Anlage V-Sonstige 2025 · Zeile 39

Anlage V-Sonstige Zeile 39: Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG

Trage hier die Einkünfte aus Gesellschaften, Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen im Sinne des § 15b EStG ein. Die Einnahmen und Werbungskosten dürfen nicht in den vorangegangenen Zeilen enthalten sein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungSteuerstundungsmodelle– Text
Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person ASteuerstundungsmodelle– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Ehefrau / Person BSteuerstundungsmodelle– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 39?

In Zeile 39 trägst du Einkünfte aus Gesellschaften, Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen im Sinne des § 15b EStG ein. Das sind sogenannte Steuerstundungsmodelle.

Die Einnahmen und Werbungskosten aus diesen Modellen dürfen nicht in den vorangegangenen Zeilen enthalten sein. Du musst sie ausschließlich hier angeben.

Die Einnahmen und Werbungskosten aus dem Modell erläuterst du in einer gesonderten Aufstellung. In der Zeile selbst trägst du die Bezeichnung und die Einkünfte ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage im Feld „Bezeichnung“ den Namen der Gesellschaft, Gemeinschaft oder des ähnlichen Modells ein.

In den Feldern für die steuerpflichtige Person, den Ehemann bzw. die Person A und die Ehefrau bzw. die Person B trägst du die jeweiligen Anteile an den Einkünften ein. Beträge gibst du in Euro ohne Cent an, auch negative Beträge sind möglich.

Bei Zusammenveranlagung füllst du nur die Felder der Person(en) aus, denen die Einkünfte zuzurechnen sind. Eine Pflicht, beide Personenfelder zu befüllen, besteht nicht.

Häufige Fehler

Bei Einzelveranlagung darfst du keine Eintragungen für die Ehefrau bzw. Person B vornehmen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn du Anteile an Einkünften aus Steuerstundungsmodellen angibst, musst du immer auch die Bezeichnung des Modells eintragen. Fehlt die Bezeichnung, meldet ELSTER einen Fehler.

Die Einnahmen und Werbungskosten aus dem Steuerstundungsmodell dürfen nicht zusätzlich in anderen Zeilen der Anlage V-Sonstige erscheinen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750107Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V-Sonstige wurden jedoch für die Ehefrau / für Person B Eintragungen zu den Anteilen an Einkünften getätigt.
  • FehlerPrüfregel 2651Es wurden Anteile an Einkünften aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen im Sinne des § 15b EStG angegeben (Einzelaufstellung), ohne Angabe der Bezeichnung der Gesellschaft / Gemeinschaft / des ähnlichen Modells (Anlage V-Sonstige).

Zeile 39 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202539
202330
2016–202229

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 39 ein?

Einkünfte aus Gesellschaften, Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen im Sinne des § 15b EStG. Die Einnahmen und Werbungskosten dürfen nicht in den vorangegangenen Zeilen enthalten sein.

Muss ich bei Zusammenveranlagung beide Personenfelder ausfüllen?

Nein. Fülle nur die Felder der Person(en) aus, denen die Einkünfte zuzurechnen sind.

Wo trage ich die Bezeichnung des Steuerstundungsmodells ein?

Im Feld „Bezeichnung“ in Zeile 39. Die Einnahmen und Werbungskosten gehören in eine gesonderte Aufstellung.

Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick

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