Anlage V-Sonstige Zeile 5: Finanzamt der Grundstücksgemeinschaft
Hier trägst du das Finanzamt ein, das für die Grundstücksgemeinschaft zuständig ist. Die Angabe stammt aus dem Feststellungsbescheid oder den Unterlagen der Gemeinschaft.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| FinanzamtAnteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus › Grundstücksgemeinschaft | – | Text |
Was gehört in Zeile 5?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 4: Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft Zeile 5: Finanzamt der Grundstücksgemeinschaft Zeile 6: Steuernummer der Grundstücksgemeinschaft
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100760002Bei den Angaben zur Grundstücksgemeinschaft wurde die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,).
- FehlerPrüfregel 100760001Bei den Angaben zur Grundstücksgemeinschaft wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 5 ein?
Muss ich Zeile 5 ausfüllen, wenn ich Zeile 4 ausfülle?
Kann ich Zeile 5 leer lassen, wenn ich das Finanzamt der Gemeinschaft nicht kenne?
Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick
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