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Anlage V-Sonstige 2025 · Zeile 5

Anlage V-Sonstige Zeile 5: Finanzamt der Grundstücksgemeinschaft

Hier trägst du das Finanzamt ein, das für die Grundstücksgemeinschaft zuständig ist. Die Angabe stammt aus dem Feststellungsbescheid oder den Unterlagen der Gemeinschaft.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
FinanzamtAnteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus › Grundstücksgemeinschaft– Text

Was gehört in Zeile 5?

In Zeile 5 trägst du den Namen des Finanzamts ein, das die Einkünfte der Grundstücksgemeinschaft gesondert und einheitlich feststellt. Diese Angabe steht im Feststellungsbescheid oder in den Unterlagen, die du von der Gemeinschaft oder deren Verwalter erhältst.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Anteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus“ und ergänzt die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft in Zeile 4. Zusammen mit der Steuernummer in Zeile 6 ordnet das Finanzamt deine Angaben der richtigen Gemeinschaft zu.

So füllst du die Zeile aus

Trage das Finanzamt so ein, wie es in den Unterlagen der Gemeinschaft steht. Es ist das Finanzamt, das für die Gemeinschaft zuständig ist – nicht unbedingt dein eigenes Wohnsitzfinanzamt.

ELSTER prüft, ob die Angaben zur Grundstücksgemeinschaft vollständig sind. Wenn du die Bezeichnung der Gemeinschaft in Zeile 4 angibst, musst du auch Finanzamt und Steuernummer angeben. Fehlt eine dieser Angaben, erscheint ein Hinweis. Umgekehrt darfst du Finanzamt und Steuernummer nicht ohne die Bezeichnung der Gemeinschaft eintragen.

  • Zeile 4: Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft
  • Zeile 5: Finanzamt der Grundstücksgemeinschaft
  • Zeile 6: Steuernummer der Grundstücksgemeinschaft

Häufige Fehler

Oft wird hier das eigene Finanzamt eingetragen. Richtig ist aber das Finanzamt, das für die Grundstücksgemeinschaft zuständig ist.

Ein weiterer Fehler ist, nur das Finanzamt anzugeben und die Bezeichnung der Gemeinschaft oder die Steuernummer zu vergessen. Dann meldet ELSTER, dass Angaben fehlen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100760002Bei den Angaben zur Grundstücksgemeinschaft wurde die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,).
  • FehlerPrüfregel 100760001Bei den Angaben zur Grundstücksgemeinschaft wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 5 ein?

Das Finanzamt, das für die Grundstücksgemeinschaft zuständig ist. Du findest es im Feststellungsbescheid oder in den Unterlagen der Gemeinschaft.

Muss ich Zeile 5 ausfüllen, wenn ich Zeile 4 ausfülle?

Ja. Sobald du die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft in Zeile 4 einträgst, musst du auch Finanzamt und Steuernummer angeben. Sonst erscheint ein Hinweis von ELSTER.

Kann ich Zeile 5 leer lassen, wenn ich das Finanzamt der Gemeinschaft nicht kenne?

Besser nicht. Fehlen Finanzamt oder Steuernummer, erscheint ein Hinweis von ELSTER. Frag die Gemeinschaft oder den Verwalter nach den Angaben, bevor du die Anlage absendest.

Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick

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