Zum Inhalt springen
Anlage V-Sonstige 2025 · Zeile 14

Anlage V-Sonstige Zeile 14: Bezeichnung der Bauherren- oder Erwerbsgemeinschaft

Hier trägst du den Namen der Bauherren- oder Erwerbsgemeinschaft ein, deren Anteile an Einkünften du in der Einzelaufstellung angibst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungAnteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus › Einzelangaben– Text

Was gehört in Zeile 14?

In Zeile 14 steht die Bezeichnung der Bauherren- oder Erwerbsgemeinschaft. Das ist der Name, unter dem die Gemeinschaft geführt wird.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Anteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus“. Du gibst hier also die Gemeinschaft an, an der du beteiligt bist und deren Einkünfte gesondert und einheitlich festgestellt werden.

Die Bezeichnung ist eine Pflichtangabe, sobald du Anteile an Einkünften aus Bauherren- oder Erwerbsgemeinschaften in der Einzelaufstellung angibst.

Zusammenspiel mit den Nachbarzeilen

Zu jeder Gemeinschaft gehören neben der Bezeichnung auch das Finanzamt und die Steuernummer. Diese Angaben stehen in den Zeilen direkt nach Zeile 14.

Für die Gemeinschaft, deren Bezeichnung in Zeile 14 steht, trägst du das Finanzamt in Zeile 15 und die Steuernummer in Zeile 16 ein.

Die Zeilen 4 bis 10 betreffen Grundstücksgemeinschaften, die Zeilen 11 bis 13 geschlossene Immobilienfonds.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Anteile an Einkünften aus Bauherren- oder Erwerbsgemeinschaften angibst, aber die Bezeichnung der Gemeinschaft fehlt.

Ein Hinweis erscheint, wenn du die Bezeichnung eingetragen hast, aber Finanzamt oder Steuernummer fehlen.

Ein Fehler entsteht auch, wenn du Finanzamt oder Steuernummer angibst, aber die Bezeichnung der Gemeinschaft nicht einträgst.

  • Bezeichnung ohne Finanzamt oder Steuernummer: Hinweis von ELSTER.
  • Finanzamt oder Steuernummer ohne Bezeichnung: Fehler von ELSTER.
  • Anteile an Einkünften ohne Bezeichnung der Gemeinschaft: Fehler von ELSTER.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100760008Bei den Angaben zu Bauherren-/ Erwerbsgemeinschaften wurde die Bezeichnung der Gemeinschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,,).
  • FehlerPrüfregel 100760007Bei den Angaben zu Bauherren-/ Erwerbsgemeinschaften wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,,).
  • FehlerPrüfregel 2611Es wurden Anteile an Einkünften aus Bauherren- / Erwerbsgemeinschaften angegeben (Einzelaufstellung), die Bezeichnung der Gemeinschaft wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige,,).

Zeile 14 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202514
202311
2016–202225

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 14 ein?

Die Bezeichnung der Bauherren- oder Erwerbsgemeinschaft, deren Anteile an Einkünften du angibst. Es ist der Name, unter dem die Gemeinschaft geführt wird.

Muss ich in Zeile 14 immer etwas eintragen?

Nur wenn du Anteile an Einkünften aus Bauherren- oder Erwerbsgemeinschaften in der Einzelaufstellung angibst. Dann ist die Bezeichnung Pflicht.

Wo stehen Finanzamt und Steuernummer zur Gemeinschaft aus Zeile 14?

Das Finanzamt trägst du in Zeile 15 ein, die Steuernummer in Zeile 16.

Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.